Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 31.03.2003, 16:46 Uhr

Unterhalt

Hallo dreamgirl25,

wegen der gemeinsamen Sorgeerklärung
müßtet ihr sowieso zum Jugendamt.
Laß dir also vom JA für euch b e i d e
einen Termin geben (mit KV vorher absprechen und abstimmen) und euch als
getrenntlebende Eltern zunächst beraten
betreffs eurer Rechte und Pflichten.
Da wird dann auch ein evtl. Unterhalts-
anspruch von dir und dem Kind zur Sprache
kommen. Es ist besser wenn der KV das von
denen hört als von dir, denn dann brauchst du dir nicht den Mund deswegen zu verbrennen. MfG Richie

 
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