Geschrieben von Antje* am 10.04.2005, 18:29 Uhr |
Besuchtspflicht/Betreuungspflicht????
Hallo!
Mein Mann lebt seit zwei Monaten von mir getrennt und interessiert sich überhaupt nicht für unsere drei Kinder. Ich finde es sehr ungerecht, daß die Mutter automatisch so eine moralische "Betreuungspflicht" hat und der Vater sich schnell aus der Affaire stehlen kann. Hat er denn keine Besuchspflicht? Die Arbeit mit den dreien (unter 6) sowie mein Halbtagsjob rauben mir die letzten Kräfte und ich hätte so gerne mal ein Wochenende Freizeit. Angesprochen habe ich ihn darauf, aber er will sich ein neues Leben aufbauen.
Kann das Jugendamt ihn verpflichten, sich alle zwei Wochen mal einen Tag um die Kinder zu kümmern?
Wäre froh um jede Antwort, Gruß von Antje
das JA kann ihn verpflichten...
Antwort von Andrea25 am 10.04.2005, 18:32 Uhr
dazu, denn er hat nicht nur ein umgangsrecht sondern auch die pflicht. andres siehts aus wenn er hunderte km entfernt wohnt. ruf mal beim ja an und vereinbare einen gesprächstermin, lass dich nicht am telefon abwimmeln....
Umgekehrt wird ein Schuh draus...
Antwort von Sabine&Lilli am 10.04.2005, 20:57 Uhr
Er hat die Umgangspflicht, nur ist sowas mit Zwang schwer durchzusetzen. Der Gesetzgeber formuliert allerdings nicht explizit die Pflicht, sondern vielmehr das RECHT des KINDES auf UMGANG mit BEIDEN Elternteilen. Scheißegal, was er sich wie und warum aufbauen will....und deshalb für seine Brut keine Zeit mehr hat. Die muss er sich gefälligst nehmen!!! und nicht nur, damit du ein wenig entlastet bist. Du schaffst das auch ohne ihn!!!
Stichpunkte für's googeln sind: UMGANG, VATER, KINDESWOHL, BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), KINDSCHAFTSRECHT. Wollte ich das hier jetzt alles ausführen, würde es den Rahmen sprengen. Mag ihn nicht in Schutz nehmen aber viele Väter machen es sich recht leicht, indem sie lieber auf den Umgang verzichten, weil es ihnen selbst zu weh täte, als sich mit den Konsequenzen fürs Kind auseinanderzusetzen. Vielleicht magst du ja selbst ein wenig im Netz suchen und ihm ein paar Fakten um die Ohren hauen... Wenn du nicht weiter kommst, darfst du auch gerne mailen.
Liebe Grüße und viel Erfolg beim Googeln.
Sabine
Re: Umgekehrt wird ein Schuh draus...und was hast du davon, wenn...
Antwort von YEAH! am 10.04.2005, 22:30 Uhr
...du ihm die Kinder per Gericht aufzwängst, er MUSS sie nehmen, aber er behandelt sie dann nicht gut oder lässt die totale Unzufriedenheit an ihnen aus? Liegt das wirklich in deinem Interesse?
Du hast doch bestimmt Verwandte die GERNE die Kinder mal nehmen würden, oder nicht?
Überdenk das nochmals.
lg nina mit minifighter inside