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Geschrieben von shortie am 11.01.2010, 11:14 Uhr

Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Voller Schamgefühl muss auch ich nun fragen, weil ich nicht durchsteige, obwohl stets und immer wieder Thema hier:

Was ist am sinnvollsten in unserem Fall?
Ab nächsten Monat hat der Vater kein Einkommen mehr, weil es sich dummerweise so ergeben hat. Gar keines. Wenn man sich nicht kümmert, hat man eben keines.
Ich hatte jahrelang auf "nächsten Monat mal eine ansprechende Summe" für die Familie von ihm gehofft, nun ist aber sicher: Da wird gar nichts kommen. Zumindest für gewisse Zeit, zwei, drei Jahre.

Trennungsjahr läuft, sonst ist nichts klar.
Noch kein Anwalt eingeschaltet, sondern nur getrennt. Auch mal in offiziellen Unterlagen angegeben, die den Vater und seine aktuelle Situation betreffen.

Er wird sich nicht und hat sich nicht um irgendwas bezüglich Kinder/Trennung/Unterhalt gekümmert.

Eine nette Amtsfrau erklärte mir telefonisch zunächst drei Varianten.
Aber was sollte ich nun schleunigst tun, damit auch im Februar tgl. warmes Essen garantiert ist?
(So schlimm wird es nicht, ich kann durchaus ein, zwei Monate lang strecken, arbeite immerhin nach Kräften und habe ein geringes Grundeinkommen.)

Der Vater muss m.E. wissen, dass seine Einkommenslosigkeit ihn nicht faktisch davon entbindet, für seine Kinder sorgen zu sollen. Das hätte ich gerne offiziell festgehalten.
Und einen Ersatz für seine, wenn auch minimalen, aber manchmal getätigten, milden Spenden an uns brauche ich natürlich.
Wohngeld, Alg I oder Alg II etc. pp. steht für mich samt Kinder nicht zur Debatte.

Wann ist Beistandsschaft empfehlenswert, oder doch lieber alles über Anwalt laufen lassen, oder erstmal "nur" Unterhaltsvorschuss beantragen? (Dafür schäme ich mich total!!! - Auch, wenn mir die Lage von gesetzes wegen bekannt ist.)


Dank und LG,
shortie

 
16 Antworten:

Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von Zweimäusemama am 11.01.2010, 11:33 Uhr

Warum steht für dich Wohngeld etc. nicht zur Debatte?

Und warum schämst du dich für Unterhaltsvorschuss??? Versteh ich nicht

Mandy

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Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von mamafürvier am 11.01.2010, 11:40 Uhr

Wenn ihr zu wenig habt, ihr Anspruch auf Wohngeld, aufstockendes ALG2 oder sonstiges habt mußt du dich eben so wenig schämen wie für UHV.
Nee das versteh ich nun auch nicht

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Meine Frage war anders! :-)

Antwort von shortie am 11.01.2010, 11:45 Uhr

Ich find´s peinlich, nicht aus einer Notsituation, sondern aus seiner Blödheit heraus nun zu Ämtern rennen zu müssen und Gelder zu beantragen.
Es müsste eigentlich nicht sein.
Egal, irgendwann sollte er es dann ja theoretisch zurückzahlen.

Davon abgesehen, meine Frage lautet: Was ist die beste Alternative in unserer Situation?

Danke für sachbezogene Antworten!

shortie

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Re: Meine Frage war anders! :-)

Antwort von mamafürvier am 11.01.2010, 11:50 Uhr

Öhm... Alternativen? Er kann nicht zahlen, Forderungen die durch ihn aufkommen muß er zurück erstatten (wenn er kann) und dir muß es nicht penilich sein.
Wäre ja noch schöner, daß es dir peinlich ist, wenn er keine UH zahlt.
Was wäre eine Alternative? Nix beantragen und dafür mit den Kindern den Kitt aus den Fenstern essen?

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Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von spiky73 am 11.01.2010, 11:57 Uhr

shortie,

peinlich hin oder her, wenn es ans eingemachte geht, ist schamgefühl wirklich fehl am platz. auch wenn du das sicher nicht hören willst.

ich glaube mich zu erinnern, dass es bestimmte umstände gab, die die einrichtung einer beistandschaft oder die zahlung von UHV (ja, ich weiss, zwei paar schuhe) verhinderten. sprich: noch-verheiratete konnten entweder keine beistandschaft einrichten, oder so lange keinen unterhaltsvorschuss beantragen, bis die ehe geschieden war. irgendwas hab ich da noch im hinterkopf (kann natürlich sein, dass inzwischen das gesetz geändert wurde?)...

andere sache ist doch diese "erwerbsobliegenheit" bei unterhaltsverpflichtung. sprich: kann der kv sich wirklich so einfach aus der affäre ziehen, einen auf den schönen machen und nicht zahlen? und vadder staat guckt da milde lächelnd zu und sagt nix? eigentlich sollte die gesetzeslage doch klar sein.

und bis dahin solltes du wirklich deinen stolz hintenan stellen, alle verfügbaren quellen ausschöpfen (und wenn es nur wohngeld ist), aber irgendwie muss nicht unbedingt butter aufs brot, aber brot auf den tisch.

lg,
martina.

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Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von shortie am 11.01.2010, 12:09 Uhr

Hallöchen,

--andere sache ist doch diese "erwerbsobliegenheit" bei unterhaltsverpflichtung. sprich: kann der kv sich wirklich so einfach aus der affäre ziehen, einen auf den schönen machen und nicht zahlen? und vadder staat guckt da milde lächelnd zu und sagt nix? eigentlich sollte die gesetzeslage doch klar sein.--

Tja, bei ihm liegt die Schuld natüüüüürlich nicht. Die Welt hat sich gegen ihn verschworen, und deswegen musste er seine Arbeit kündigen samt Wohnung, ohne zu wissen, was im Anschluss kommt. Irgendein ein Vogel pfiff ihm, er könnte "reich" werden, aber das hat er entweder falsch verstanden, oder es war gelogen.

Ich muss aber ja sehen, was wird, nachdem ich ihm einzeln die Würmer aus der Nase ziehen muss. Weiß das alles mehr oder weniger nur zufällig. Alleine so eine Haltung macht mich relativ fassungslos.

Muss wohl noch ein wenig telefonieren. Habe aber den Eindruck, dass vielerorts noch Winterschlaf herrscht. ;-)

Könnte übrigens gut sein, dass das noch gilt, was du sagtest, daher auch meine Fragen.

Beste Grüße, shortie

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Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von +emfut+ am 11.01.2010, 12:20 Uhr

Als ich mich von meinem Mann trennte, bekam ich sofort UHV (er wohnte sogar noch hier in der Wohnung, aber "getrennt von Tisch und Bett") und das JA hat in dem Zusammenhang auch versucht, mir eine Beistandsschaft aufzuschwatzen. Ich habe die dann nicht gemacht, weil die ganze Sache ja sowieso noch vor Gericht anhängig war und ich deswegen alles bei meiner Anwältin haben wollte, aber das JA war ob der Entscheidung sehr verschnupft.

UHV ist für mich - im Gegegsatz zu ALG2 - auch nicht schambehaftet oder so. Der Staat springt doch nicht für DEIN Unvermögen ein, sondern für das des KV - das kann Dir doch latte sein (oder Du solltest Dir die Frage stellen, warum es das nicht ist). Wenn der KV sein Nicht-Können nicht plausibel macht, holen sie es sich dann auch von ihm wieder - der Staat tritt also nur in Vorleistung. Wieso sollte es Deine Dummheit sein, daß Du den UHV brauchst?????

Es ist ja auch nicht für Dich, sondern für die Kinder.

Ich würde an Deiner Stelle UHV beantragen und gleichzeitig eine Beistandsschaft einrichten. Dann hast Du erstmal geld - und das JA kümmert sich kostenfrei darum, sich das bei Deinem Mann wiederzuholen. Du bist raus aus der Nummer. Und das JA macht ja im Namen schon klar, daß es nicht um einen Gefallen für Dich geht, sondern um etwas, was den KINDERN zusteht.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von vallie am 11.01.2010, 12:21 Uhr

bist du sicher, daß du nicht für ihn aufkommen mußt, da ihr noch verheiratet seid?
bevor dein mann irgendwo was beantragt, denn leben muß er ja auch, kommen die da nicht an dich??

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emfut

Antwort von shortie am 11.01.2010, 12:54 Uhr

Vielen Dank!

Nee, nicht meine Dummheit primär.
Aber schon auch mein Unvermögen, in vielen Jahren nicht zu schaffen, dass die Familie funktioniert, wie sie sollte. Sich der Vater kümmert, wie er sollte. Nicht die Überzeugungskraft gehabt zu haben.

shortie

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vallie

Antwort von shortie am 11.01.2010, 12:57 Uhr

Gute Frage, aber ich will es echt nicht hoffen. Und kann es mir nicht vorstellen.
Ich verdiene ja nicht viel, also wirklich nicht. Und komme schon für vier Personen auf. Rein rechnerisch und mit diesen ollen "was-steht-mir-vom-Amt-zu" Tabellen etc. sind wir sicher unteres finanzielles Niveau.
Ich sage mal, ein- , zweihundert Euro pro Nase im Monat braucht man doch wohl, ohne noch einen weiteren Menschen mitdurchfüttern zu müssen, der auch noch freiwillig seine feste VZ-Arbeit samt Wohnsitz gekündigt hat.

Mach mir keine Angst ...

shortie

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Re: Anwalt oder Beistandsschaft oder wer-wie-was?

Antwort von Lena_1977 am 11.01.2010, 13:08 Uhr

Ich würde die Variant Beistandschaft und UHV wählen.
Den Anwalt auf Sparflamme für die Scheidung laufen lassen.

Da er wahrscheinlich eh nicht zahlen kann (will) laufen beim Anwalt nur Kosten (Schriftwechsel) auf.
Das Amt hat (zumindest bei uns) großes Interesse am KV, seiner Krankenkasse, Arbeitgeber usw.

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Keine Angst

Antwort von +emfut+ am 11.01.2010, 13:13 Uhr

Nach der Trennung bist Du raus aus der Nummer.

Mein Ex hat direkt nach der Trennung ALG2 beantragt und bekommen - da lebte er sogar noch hier in der Wohnung (siehe oben).

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Re: Keine Angst

Antwort von vallie am 11.01.2010, 15:09 Uhr

na mein anwalt war sich da mal bei uns nicht so sicher.....
aber die gegebenheiten sind ja überall anders.

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Re: Keine Angst

Antwort von +emfut+ am 11.01.2010, 16:12 Uhr

Shorties Schnuckel wohnt ja nicht mal bei ihr. Wenn er bei ihr wohnen würde - dann ist das wohl tatsächlich nicht immer einfach. Aber so......

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Re:

Antwort von shortie am 11.01.2010, 16:25 Uhr

Erster Wohnsitz war zwar hier, aber de facto war er hier zwei bis vier Tage im Monat.
Also muss ich ihn ja auch noch "räumlich loswerden". Jetzt am Ende des Zusammenlebens (harharhar) wird er mit rund zwei Wochen Aufenthalt ausgerechnet das längste mal bei uns sein. Ironie des Lebens.

Heidenei, sowas.

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Re:

Antwort von +emfut+ am 11.01.2010, 16:37 Uhr

Ja, der 1. Wohnsitz WAR bei Dir - jetzt ist er es nicht mehr.

Wie oft er tatsächlich anwesend war oder ist ist für das Amt irrelevant.

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