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Geschrieben von Florian2005 am 10.03.2009, 9:35 Uhr

Anwaltsfrage

Hallo ihr, vielleicht kennt sich jemand aus.

Ich hatte ja einen Anwalt damals eingeschaltet der sich um Scheidung und UNterhalt küümmert. Also Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.

Ich bekomm Geld von der Arge zusätzlich zu meinem Verdienst und UHV. Da mein Mann arbeitslos ist und nicht zahlen kann.

Nun habe ich ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen. Einen Vertrag, dass ich meine Ansprüche an die ARGE abtrete, da mein Mann jetzt zahlen muss. Ich soll diesen Vertrag sofort unterschreiben und meinem Anwalt schicken. Mein Mann ist arbeitslos...der spielt den ganzen Tag WoW und hat nicht mal Geld um seinen Sohn hier zu besuchen.

Daher wollte ich meinen Anwalt erstmal fragen wegen diesem Vertrag. Aber immer wenn ich dahin gehe oder anrufe ist der nicht da...

Ich will diesen Vertrag eigentlich nicht unterschreiben aber hab auch Angst, dass mir was passiert wenn ich den jetzt nicht unterschreibe. Würd enur gerne mit meinem Anwalt drüber sprechen, dass zieht sich jetzt schon ne Woche.

Kennt jemand von euch diese Verträge? Und was würdet ihr jetzt machen?


LG Anika

 
8 Antworten:

Re: Anwaltsfrage

Antwort von Speedy78 am 10.03.2009, 9:57 Uhr

Guten Morgen!

Also ICH würde wohl den Anwalt nochmal und nochmal und nochmal anrufen bzw. auf einen Rückruf bestehen!!! Wenn das schon ne Woche geht!

Was soll dir denn passieren? Was meinst du damit?

Und warum sollst du das überhaupt unterschreiben wenn dein Ex überhaupt kein Geld hat? Versteh ich nicht...

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Speedy

Antwort von Florian2005 am 10.03.2009, 10:01 Uhr

Deswegen will ich den ja sprechen. Angeblich würde mein Mann jetzt zahlen wenn ich meine ANsprüche an die ARGE abtrete, also wenn ich von denen nichts mehr verlange/bekomme. Aber wo hat der das her? Ich weiß, dass mein Mann nicht arbeitet und wenn ich dass jetzt unterschreibe kriege ich kein Geld mehr von der ARGE sondern dann von meinem Mann aber welches Geld? Hat der im Lotto gewonnen? Der ist arbeitslos und kriegt ALG und das ann auch nicht so viel sein weil er sich bei seinen Eltern ständig was pumpt und er noch 800 Euro Schulden bei mir hat und die auch nie zurück zahlen kann....ich kapier das alles nicht und ich will das nicht unterschreiben solange ich nciht von meinem Anwalt persönlich höre warum ich das überhaupt machen soll....Rückruf machen die irgendwie nicht, keine Ahnung warum. Die sagen dann Zeiten wo er da ist und das ist dann meistens wenn ich in der Schule hock oder auf der Arbeit...toll

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Re: Speedy

Antwort von onyxstern am 10.03.2009, 11:08 Uhr

sag doch einfach du bestehst auf einen rückruf, schließlich bist du der kunde!!!!!

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Re: Anwaltsfrage

Antwort von nicosmama am 10.03.2009, 12:00 Uhr

vielleicht kannst du auch bei der arge anrufen und fragen?

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Re: Anwaltsfrage

Antwort von Lena_1977 am 10.03.2009, 12:56 Uhr

Ich frag mich ernsthaft was du da unterschreiben sollst ???
Die Arge/das JA fordert doch von ihm Geld ???
Oder einen Leistungsverzicht und er zahlt dann ? Klingt sehr unwahrscheinlich.

Klären !!!

Paß auf das nicht gültig wird, weil die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Lena

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Re: Anwaltsfrage

Antwort von Sassi1 am 10.03.2009, 13:03 Uhr

Ich glaube, Du hast da etwas falsch verstanden. Dein Text ist auch etwas wirr.

Wenn da steht, dass Du Deine Ansprüche an die ARGE abtreten sollst, heißt das meines Erachtens, dass die ARGE, die Dir ja im Moment Geld zahlt, dann Deinen Mann direkt in die Pflicht nimmt zu zahlen. Denn eigentlich sollte er Dir ja Geld zahlen. Da er das nicht tut, springt die ARGE ein. Um ihr Geld zurück zu bekommen, sollst Du Deine Ansprüche an Deinen Mann an die ARGE abtreten, damit mit diese alles in die Wege leiten kann, damit Dein Mann ihnen das Geld zurück zahlt.

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Re: Anwaltsfrage

Antwort von mymelchen am 10.03.2009, 16:48 Uhr

hallo,

sassi hat recht, es geht eigentlich nur darum, das die arge z.z für dich und kind zahlt, obwohl dein mann dazu verpflichtet ist, selbiges wäre es wenn du UHV bekommt, da musste zu beginn auch unterschreiben das du quasi nicht doppelt kassierst und sie den unterhalt beim vater zurückfordern usw.

ganz normale deutsche bürokratie, also unterschreiben und gut is

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Ja habe es nun auch von meinem Anwalt gehört

Antwort von Florian2005 am 10.03.2009, 18:22 Uhr

Er hat mir dass auch so erklärt, dass ich damit wohl bestätige, dass wenn ich Zahlungen von meinem Mann bekomme, die der ARGE zurückzahlen muss.

Frag mich nru was das soll...mein Mann hat kein Geld, nichts, nada da können die lange klagen. Der geht nciht arbeiten und hat das auch nicht vor...dann müsste er ja zahlen...

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