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Geschrieben von sunrise99 am 05.08.2009, 14:57 Uhr

Kfz-Unfall und Anwaltskosten.. Frage

Hallo,

vieleicht kennt sich hier jemand damit aus, oder kann mir helfen.

Ich hatte am Freitag einen Autounfall.
Polizei vor Ort, aber unklare Rechtslage.
Nun geht alles über die Versicherungen, weil jeder sagt, das der andere Schuld hat.
Wenn ich jetzt einen Anwalt brauche, um meinen Schaden einzuklagen, bekomme ich den bezahlt? Über Prozesskostenbeihilfe?
Bekomme Hartz4 und einen Job auf 255 Euro.
Oder bekommt man einen nur bezahlt, wenn die Rechtslage klar ist auf Erfolg?
Steh total neben mir, denn mein Auto wird wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, und nur Haftpflichtversichert.
Die andere hats gut, Neuwagen.
Dann steh ich ohne Auto da ab Dezember, denn so bekomme ich den nie über den Tüv.
Wärer schön, wenn mir jemand etwas sagen könnte.
LG Nicole

 
8 Antworten:

Hinzugefügt....

Antwort von sunrise99 am 05.08.2009, 14:59 Uhr

Sie ist mir in die linke Seite gefahren, habe einen Zeugen.
Der aber leider nicht gesehen hat, wo sie genau stand, aber mir eben ungebremst in die Fahrertür fuhr..

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Prozeßkostenbeihilfe? Glaube ich eher nicht, vielleicht Erstberatung...

Antwort von Ralph am 05.08.2009, 15:09 Uhr

Hallo,

bist Du im ADAC? Wenn ja, dann kannst Du einen ADAC-Anwalt für eine Beratung kostenfrei konsultieren. Ansonsten dürfte das schwierig werden.

Aber wieso unklare Rechtslage? Sie ist DIR in die Fahrertür gefahren, die ist links (oder hast Du einen englischen Rechtslenker??), damit kam sie von links, Du von rechts.
Wenn Du nicht die Vorfahrt hättest beachten müssen (Vorfahrtszeichen mißachtet?), hat sie DIR die Vorfahrt genommen, entweder wegen vor Ort stehenden Verkehrszeichen oder durch die Regelung "rechts vor links". Insofern verstehe ich die "unklare Rechtslage" nicht so ganz.

Wichtig ist Dein Zeuge aber allemal, denn er hat gesehen, DAß sie Dir in die Fahrertür gerauscht ist. Wenn sie die Vorfahrt hätte beachten müssen, hätte sie anhalten und sich orientieren müssen. Insofern ist es doch völlig belanglos, wo sie gestanden hat (Gestanden? Kavalierstart???). Und Polizisten dürfen keine Aussagen machen, wen sie für den Schuldigen halten.

Ich würde das von der Schuldfrage her deshalb eher entspannt sehen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Prozeßkostenbeihilfe? Glaube ich eher nicht, vielleicht Erstberatung...

Antwort von sunrise99 am 05.08.2009, 15:23 Uhr

Hallo Ralph,
Leider habe ich auch kein AD/AC :-(
es war eine Kreuzung. Ich hatte grün und sie stand links in der Nebenstraße, vor ihr zwei Autos die schon IN der Kreuzung standen.
Sie stand noch in der anderen Straße, hatte aber ihre Ampel im Rücken.
Ich fuhr los und war schon mitten auf der Kreuzung als sie von links kam und mir rein fuhr, OHNE zu bremsen.
Hatte meine Kids im Auto und würde NIE einen bewussten Unfall hervor rufen.
Der Zeuge wusste nicht wo sie stand, aber für ihn war es klar, das sie Schuld hat, weil sie mir einfach reinfuhr. Deshalb hielt er auch an, und gab mir seine Nummer.
SIe hat wohl einfach NICHT geschaut. Eigentlich hätte sie da stehen bleiben müßen, weil der Gegenverkehr ja schon anrollte...

Ich hoffe so sehr, das ich keine Schuld bekomme, das wäre das aus, für mein Auto.Und kaufen kann ich mir auch kein anderes..

Aber warum darf die Polizei nicht einem die Schuld zuweisen?
LG Nicole

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Re: Prozeßkostenbeihilfe? Glaube ich eher nicht, vielleicht Erstberatung...

Antwort von Kalle05 am 05.08.2009, 15:29 Uhr

Irgendwo hab ich gelesen, dass wenn man zwar an der Ampel vorbei ist, aber noch in der Kreuzung steht, dann hat man trotzdem rot.

War im Internet, ging um einen Strafzettel.

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Re: Prozeßkostenbeihilfe? Glaube ich eher nicht, vielleicht Erstberatung...

Antwort von ursel66 am 05.08.2009, 18:06 Uhr

Hat sie einen Strafzettel bekommen oder du?

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Keiner von beiden bekam einen Strafzettel....

Antwort von sunrise99 am 05.08.2009, 18:09 Uhr

..

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Re: Keiner von beiden bekam einen Strafzettel....

Antwort von ursel66 am 05.08.2009, 18:12 Uhr

schade, das wäre schon ein Hinweis auf die Schuld.....
Ich würd mal fragen, ob du nen Beratungsschein beim Gericht bekommst. Würde zumindest die Erstberatung und evtl. Brief bedeuten.
Drück dir die Daumen, dass es gut ausgeht
Ursel

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Re: Kfz-Unfall und Anwaltskosten.. Frage

Antwort von sonja-7 am 06.08.2009, 10:47 Uhr

Hallo Nicole,
hab dir mal einen Link rausgesucht, hoffe das hilft dir weiter:
http://www.ra-kassing.de/pkh/erfaussi.htm

LG
Sonja

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