Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Idgie am 29.11.2004, 14:18 Uhr

anlage u

hallo

ich habe fragen zur anlage u.

die würde ich gerne für meinen zukünftigen exehemann ausstellen.
nun sagte mir der herr auf dem finanzamt, das ich die unterhaltszahlungen versteueren muß, wenn ich die anlage u unterschreibe.
wenn ich sie nicht unterschreibe, muß ich den unterhalt dann nicht versteuern ?

und stehe ich mich dann mit anlage u schlechter und habe unterm schnitt monatlich somit weniger geld zur verfügung ?

ich möchte das einfach nur verstehen ..... kann mir das jemand bitte ohne beamtendeutsch erklären ?

lg
idgie

 
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