Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Idgie am 29.11.2004, 14:18 Uhr

anlage u

hallo

ich habe fragen zur anlage u.

die würde ich gerne für meinen zukünftigen exehemann ausstellen.
nun sagte mir der herr auf dem finanzamt, das ich die unterhaltszahlungen versteueren muß, wenn ich die anlage u unterschreibe.
wenn ich sie nicht unterschreibe, muß ich den unterhalt dann nicht versteuern ?

und stehe ich mich dann mit anlage u schlechter und habe unterm schnitt monatlich somit weniger geld zur verfügung ?

ich möchte das einfach nur verstehen ..... kann mir das jemand bitte ohne beamtendeutsch erklären ?

lg
idgie

 
1 Antwort:

Re: anlage u

Antwort von RainerM am 29.11.2004, 15:17 Uhr

Also Beamtendeutsch verstehe ich leider auch nicht...
;o)

Aber nun zur Anlage U:

Es kommt jetzt darauf an, wie dein Unterhalt seinerzeit festgelegt/berechnet wurde, uU bist du verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben, da sie bei der Unterhaltsfestsetzung schon berücksichtigt wurde.

Zum Verständnis:

Das Einkommen deines Mannes wird aufgeteilt, d.h. von seinem zu versteuernden Einkommen wird der UNterhalt an dich abgezogen, dazurch rutscht er in der Steuerprogression runter.
Aber... dann musst du den Unterhalt als Einkommen beim Finanzamt angeben und evtl. auch versteuern.

Zweck ist es, die Leistungsfähigkeit deines Mannes zu verbessern.

Dir darf dadurch aber kein Nachteil erwachsen.
d.h. unterm Strich solle es für dich wenigstens unschädlich sein, besser noch zu mehr Unterhalt führen, als wenn dein Mann nach Str.Kl. I sein ganzes Einkommen versteuert.

uU brauchst du aber keine Steuern zahlen, da dein Unterhalt zusammen mit deinem EInkommen evtl. unter den Freigrenzen bleibt.

Wurde also seinerzeit als dein Unterhalt berechnet wurde, dieses Vorgehen eingerechnet, dann musst du unterschreiben, denn die Unterhaltshöhe berücksichtigt dass er weniger Steuern zahlt.

Wurde es nicht berücksichtigt, dann wäre ein entsprechender Ausgleich von deinem Mann an dich zu zahleb, der die Steuernachteile ausgleicht.

Wahrscheinlich ist es aber so, dass du die Unterschrift nicht verweigern kannst, da auch du verpflichtet bist alles Mögliche zur Steigerung der Leistungsfähigkeit beizutragen.

Schau dir noch einmal genauer an, wie der Unterhalt berechnet wurde.
Informiere dich bei deinem Anwalt.

Gruss

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.