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Geschrieben von shinead am 03.08.2011, 17:21 Uhr

@happy together

Tipp an Deine Bekannte:

Der Mann darf, da Unterhaltspflichtig gar nicht weniger arbeiten. Verringert er trotzdem seine Arbeitsstunden, darf der Unterhalt nicht gekürzt werden. Er muss also trotz geringerem Netto voll Zahlen.

Wenn der Chef ihm attestiert hat, dass er aufgrund "betrieblicher Gründe" nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, dann muss er nachweisen, dass er sich einen neuen Job sucht (Stichwort: erhöhte Erwerbsobliegenheit). Das kann man ganz einfach über den Anwalt anfordern.

 
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