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Geschrieben von Abbey am 02.08.2011, 18:34 Uhr

Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

http://eltern.t-online.de/unterhalt-geschiedene-alleinerziehende-muessen-vollzei t-arbeiten/id_48539354/index

 
48 Antworten:

Re: Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Antwort von vallie am 02.08.2011, 18:39 Uhr

ja und?
was möchtest du wissen?
oder diskutieren?

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Re: Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Antwort von sabine... am 02.08.2011, 18:45 Uhr

wird eh zeit, das die auch mal was tun...

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Re: Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Antwort von gummibärle am 02.08.2011, 18:46 Uhr

Genau, Sabine

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Re: Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Antwort von Maximum am 02.08.2011, 18:56 Uhr

so what aber auch...also näää...kann man doch nicht verlangen...schade,nun lasse ich mich nicht mehr scheiden....

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Das ist ja jetzt echt mal ne Neuigkeit...

Antwort von shinead am 02.08.2011, 18:57 Uhr

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Nöööö, muss ich nicht!

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 02.08.2011, 19:15 Uhr

Darf ich fragen, aus welchem Grund du das hier einstellst?

LG
S

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genau..

Antwort von groschi am 02.08.2011, 19:39 Uhr

das faule pack soll gefälligst arbeiten und nicht nur doof vorm tv hängen



*ironie off*

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Aktuelles BGH-Urteil von heute

Antwort von Leena am 02.08.2011, 19:47 Uhr

...ich nehme an, das wird hier gepostet, weil es heute mal wieder ein neues BGH-Urteil dazu gegeben hat:

"Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sei nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen - vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entscheiden. (Az.: XII ZR 94/09)."

http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh -verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339


Wobei ich das persönlich schon heftig finde, wenn ich mir vorstelle, in zwei Jahren müsste ich wieder Vollzeit arbeiten, wenn mein viertes Kind dann drei Jahre alt wird... *puh*

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Re: genau..

Antwort von sabine... am 02.08.2011, 19:47 Uhr

wie kommst du denn da drauf?

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Und Väter?

Antwort von bobfahrer am 02.08.2011, 20:01 Uhr

Nee, ich bestimme das selbst - ich komm mit dem Geld aus meinem 50% Job gut hin - wenn ich das MÖCHTE werde ich voll arbeiten so ich eine Stelle bekomme..., oder soll der Staat meinen Chef, nehmen wir den Obersten - das ist der Landrat - dazu zwingen mir einen Fulltimejob zu geben?

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wen meintest du denn?

Antwort von groschi am 02.08.2011, 20:02 Uhr

mit "wird zeit, dass sie auch was tun"?

falls ich dich falsch verstanden habe- sorry. ich ging davon aus, du meinst die ae´s. ich kenne so einige, die soo gerne vz arbeiten würden, aber es mit der kinderbetreuung nicht klappt

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Re: Aktuelles BGH-Urteil von heute

Antwort von Steffi528 am 02.08.2011, 20:04 Uhr

Aber das ist doch nur, wenn man eine Betreuungsmöglichkeit hat. Hier ist um 13 Uhr der Kindergarten zu. Da ist nix mit Vollzeit und eine Nachmittagsbetreuung nach der Schule gibt es auch nicht.

Tagesmütter? Mangelware...

Wenn es möglich wäre, ist es okay (solange der Ex-Partner auch seine Verpflichtungen nach kommt !), aber in sehr vielen Fällen ist es nicht möglich.

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Re: Und Väter?

Antwort von groschi am 02.08.2011, 20:04 Uhr

darum geht es doch gar nicht..

wenn du mit deinem geld in einer 50%-stelle gut hinkommst, ist doch alles klar. falls du aber unterhalt von der ex benötigst, sollst du dich nach einer vz-stelle umschauen (oder so...bin heute doof)

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Re: Und Väter?

Antwort von Steffi528 am 02.08.2011, 20:06 Uhr

Wenn Du mit deinen TZ-Job hinkommst, dann ist doch okay...

Das Ganze kann nur funktionieren, wenn es eine verlässliche Betreuung gibt und der Ex-Partner sich nicht aus seiner / ihrer Verpflichtung stehlt.

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Und es geht auch nicht um den Unterhalt des Kindes, so wie ich es lese

Antwort von Steffi528 am 02.08.2011, 20:09 Uhr

was natürlich bei einer Ganztagsstelle mit neu berechnet wird.

Es geht um den Unterhalt an die Ex-Frau / Ex-Mann ( der ja eh sehr nachrangig ist )

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Re: Aktuelles BGH-Urteil von heute

Antwort von DK-Ursel am 02.08.2011, 20:10 Uhr

Hej1

Ist zwar gewöhnungsbedürftig und kann man sicher diskutieren, aber in Skandinavien und Frankreich tun das so gut wie alle Mütter und Väter, ob geschieden oder nicht.
Und nicht erst, wenn das (letzte) Kind 3 Jahre alt ist.
(Daß in diesen Ländern die Betreuung anders als in Dtld. gesichert ist, klar; trotzdem gibt es hier allerdings keine Krankentage für die Eltern - man hat den 1. Tag, um die nächste Betreuung zu sichern, dann geht´s wieder an die Arbeit - oder an den Urlaub; es gibt keine Mutter-Kind-Kuren (nicht mal Kuren für die Mütter), kaum Hausaufgabenbetruung und weitgehend auch keine Verpflegung in der Schule/Betreuung.)

Nur mal so als Gegenpol, denn es geht auch!
Manchmal nützlich,. über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Gruß Ursel, DK

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Re: Und Väter?

Antwort von Maximum am 02.08.2011, 20:11 Uhr

es wird doch nur verlangt wenn man die Kinderbetreuung sicher stellen kann,und wenn die Frau vom Ex Unterhalt bekommt.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis ein Beispiel wo das Gesetz bereits zum greifen kam.Mann und Frau ließen sich scheiden,Frau hat aber zu dem Zeitpunkt voll gearbeitet,kinder waren durch Kindergarten und Schulhort voll betreut.Mann suchte sich was anderes,sie ließen sich scheiden.Frau hat die Kids bei sich,Kinder sind wie bei den meisten am WE und Ferien beim Mann.Frau hat auf den Schlag aufgehört zu arbeiten,gab an das nicht zu schaffen.Er klagte mit Erfolg.Ein Beispiel wo sie wirklich nur die Kohle vom Kerl wollte weil er sich was anderes gesucht hat.
Ich habe gearbeitet als mein kleiner vier Jahre alt war,nur Vormittags wenn Kiga und Schule war,und am WE wo Männe zu Hause war.Also wenn Kind in die Schule geht kann die mama ruhig wieder arbeiten gehen....jedenfalls da wo es nötig ist,wer mit dem goldenen Löffel im Mund geboren wurde braucht sich ja darum keine Gedanken zu machen....

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Uta

Antwort von bobfahrer am 02.08.2011, 20:19 Uhr

...mir schon klar - habs kapiert..., A stört mich die Aussage in der Headline und B stört mich das immer von AE Müttern geschrieben wird, also wie ich schon oft schrub haben wir 9 AE Väter in unserem Dörfchen..., ich glaub mehr als Mütter - IMMER wird nur von Müttern geredet was AE Väter ja gesellschaftlich zu Exoten macht obwohl die Zahl der Väter inzwischen so groß das die Umganssprache sich da gerne mal verändern darf.

Aber das Wetter ist zu schön, ich setzt mich aufs Balkönsche....

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Re: Und Väter?

Antwort von Leena am 02.08.2011, 20:29 Uhr

...ich habe beim ersten Kind auch wieder gearbeitet, als mein Nachwuchs 6 Monate alt war, zuerst 75% (mit Tagesmutter) und ab 3 Jahren, mit Kindergarten-Beginn, dann wieder 100 %.

Das ging - aber auch deshalb, weil ich eben nur 1 Kind hatte.

Wenn ich mir jetzt vorstelle, in 2 Jahren müsste ich wieder Vollzeit arbeiten, wenn der Kleinste 3 Jahre alt wird - dann habe ich ja nicht nur ihn zu betreuen, sondern auch noch drei andere Kinder, davon immerhin noch zwei Grundschulkinder - das lässt sich mit der Situation früher "Vollzeit und ein Kindergartenkind" eben doch nicht mehr ganz so leicht vergleichen... :-/

Aber es hat mich ja schließlich niemand gezwungen, vier Kinder zu bekommen, und mit Teilzeit-Gehalt nebst Zulagen und Unterhalt für die Kinder käme ich sicherlich auch durchaus zurecht, davon mal ab...

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Re: Und Väter?

Antwort von Maximum am 02.08.2011, 20:50 Uhr

ich denke wenn jemand vier Kinder hat verlangt das bestimmt keiner,ich bin mit zwei Kids und Volltimejob voll ausgelastet,mit vier Kids würde ich auch nur halbtags arbeiten gehen .
Ich denke wenn das Gestz greifen soll,dann müssen die Väter mit in die Pflicht genommen werden,die können ja auch hier und den Nachwuchs betreuen

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Re: Und Väter?

Antwort von Abbey am 02.08.2011, 20:55 Uhr

Warum ichs eingestellt habe?
Ich halte es für Diskussionswürdig, möchte gerne Meinungen dazu hören/lesen. Und die letzten Beiträge beantworten die Frage (liebe vallie), von selbst.

Wenn ich mir vorstelle, ich würde mich von meinem Mann aus welchen Gründen auch immer trennen müssen, dann würde ich, dank dem Urteil, ganz schön blöde da stehn.
(Vorrausgesetzt ich hätte keine behinderte Tochter, das würde ja als "Härtefall" zählen)
Denn hier gibt es erstmal keine Ganztagesbetreuung, jedenfalls nciht im KiGa (sind seeehr ländlich), ich müsste also eine Tagesmutti dafür bezahlen meine Kinder zu betreuen.
Denn familiäre Betreuungsmöglichkeiten hätte ich auch nicht.

So, also entweder müsste ich in einer besch.... Ehe ausharren, oder eben meine kinder ganztags abgeben um voll arbeiten zu können.
Sehe ich recht kritisch, dass alles.

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Re: Und Väter?

Antwort von Steffi528 am 02.08.2011, 20:56 Uhr

Ähm, drei Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren, alleinerziehende Mutter und soll Samstag morgens von 6 bis 11 Uhr arbeiten? Hatte ich alles schon gehabt und der "Beschäftigungsgesellschaft" mitgeteilt, das ich im Leben keine Tagesmutter für so einen Fall finde (zumal die Mutter ja schon vormittags in der Woche am arbeiten war).

Es kommt auch auf das Verständnis der Sachbearbeiter an, manche sind der Ansicht, dasman 3 bis 7 Jahre alte Kinder schon mal 5 Stunden allein zu Hause lassen kann

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Re: Und Väter?

Antwort von Steffi528 am 02.08.2011, 20:57 Uhr

So, also entweder müsste ich in einer besch.... Ehe ausharren...

Ja nun, wir haben eine konservative Regierung...

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Re: nein Abbey

Antwort von Maximum am 02.08.2011, 21:02 Uhr

wenn man nachweisen kann das es keine Betreuungsmöglichkeit gibt greift dieses Gesetz doch garnicht,also in deinem Falle müßte der Mann zahlemann und Söhne machen...es sei denn er kann auf einmal garnicht mehr arbeiten...warum auch immer....dann gibbet nur H4 Kohle,oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

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ist ja witzig.....

Antwort von ursel66 am 02.08.2011, 21:09 Uhr

aber ICH bestimme, wieviel ich arbeite! Solange ich keine Gelder vom Ex oder Steuergelder will.
Mir reichen meine knapp 80 % mit 2 Kindern - 1 Kind bekommt Unterhalt / 1 Kind noch nie (18 Jahre lang)!
Den Vater hat kein Gericht zum Arbeiten gezwungen (kerngesund und mit 2 Ausbildungen: Bäcker und Verkäufer; beides Jobs, die auch heute noch zu kriegen sind).......
Ich würde NIEMALS in einer Beziehung bleiben, wo es um Lebensfreude und -existenz geht. Allerdings gehe ich auch arbeiten...........

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Re: Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Antwort von syko am 03.08.2011, 7:04 Uhr

Da dies bei der derzeitigen Rechtsauslegung nur bei gesicherter Betreuung greift: unzumutbar ist das nur für Leute, die mit dem festen Vorsatz geheiratet haben, dem erlernten Beruf langfristig zu entkommen.

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Re: Und Väter?

Antwort von vallie am 03.08.2011, 7:56 Uhr

in den meisten fällen sind die väter auch nicht so solvent, daß sie über den betreuungsunterhalt hinaus unsummen an ehegattenunterhalt zahlen können, der ein auskommen ohne arbeit garantiert.

deswegen immer meine predigt:
auch als frau das bestmögliche tun, damit man sich auch mit kindern alleine ernähren kann. und nicht auf einen dritten verlassen.

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Da bin ich

Antwort von Christine-HH am 03.08.2011, 8:06 Uhr

...raus aus der Nummer, mit zwei Kindern mit ADHS.
LG Christine

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Re: @Christine-HH

Antwort von mams am 03.08.2011, 8:12 Uhr

das glaub ich nicht...

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Re: @Christine-HH

Antwort von mams am 03.08.2011, 8:12 Uhr

also dass du damit raus bist aus der nummer, meine ich.

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Re: @Christine-HH

Antwort von vallie am 03.08.2011, 8:41 Uhr

das glaube ich auch nicht.

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Re: Alleinerziehende Mütter müssen VZ arbeiten

Antwort von Caipiranha am 03.08.2011, 11:07 Uhr

Und? Nicht-alleinerziehende Mütter (und -Väter) arbeiten mitunter auch vollzeit. Abgesehen davon stellt sich die Frage, warum "er" auf Dauer dafür zahlen soll, daß "sie" mittags das Essen kocht, über die Hausaufgaben schaut und nachmittags auf der Decke im Schwimmbad hockt und den lieben Kleinen beim Spielen zusieht und er sich für diesen Luxus krummbuckeln darf/soll, ohne "Gegenleistung".

Für mich wäre es nach einer Scheidung schon allein eine Frage des Anstandes, mein möglichstes zu tun, WENN es entsprechende Betreuungsmöglichkeiten gibt. Oft gibt es sie, aber sie werden nicht genutzt, weil die Überweisung des Ex doch schöner ist, als selbst zu arbeiten. Schlimm für die Männer, wenn sie eigentlich gern eine neue/weitere Familie gründen würden, denn den NEUEN Ehefrauen stellt sich die Frage dann meist schon gar nicht mehr, nicht vollzeit zu arbeiten.

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nur mal so am Rande - des besseren Verstehen-Wollens willen...

Antwort von wassermann63 am 03.08.2011, 11:11 Uhr

Wie ist es denn bisher gewesen? Konnte eine geschiedene Ehefrau mit Kindern automatisch davon ausgehen, Unterhalt in ausreichender Höhe zu bekommen, so dass sie nicht Vollzeit arbeiten muss? Und wenn der Kindesvater selbst eher Geringverdiener ist, hat dann der STaat unter die ARme gegriffen?

Ich frage das so, weil ich mich nicht auskenne in der Materie. Allerdings finde ich es befremdlich, wenn so manche es anscheinend von vorneherein ausschließt, als Alleinerziehende ab einem Alter, in dem die Kinder Vollzeit betreut werden können, eben Vollzeit mit zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen, so wie man ja auch davon ausgeht, dass der Kindesvater Vollzeit arbeitet, um seinen Anteil am Aufziehen der Kinder mit zu finanzieren.

LG
Jacky

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ausharren????

Antwort von Erzangie am 03.08.2011, 11:51 Uhr

Wieso würdest du da ganz schön blöd dastehen? Du könntest immer noch H4 beantragen (zumindest versuchen), wenn du meinst, arbeiten ist nicht möglich. In dem Urteil geht es nur darum, dass der EHEMANN seiner EHEFRAU keinen Unterhalt mehr zahlen muss, und das finde ich unter Erwachsenen Menschen selbstverständlich.
In meinen Augen haben nur noch die "alten" Ehen einen Bestandschutz verdient (also die Generationen vor uns) die unter anderen Prämissen geschlossen wurden und zum damaligen Gesellschaftsbild gehören, wo es bei einer Ehe auch um die "Versorgung" ging. Unsere Generation hat doch hoffentlich verinnerlicht, dass Gleichberechtigung auch bedeutet, für SICH SELBST einzustehen und sich rechtzeitig um ein eigenes Einkommen zu kümmern, Kinder hin oder her...
Gänzlich unberührt von diesem Gesetz ist doch der Kindesunterhalt, und hey, sagt mir nicht, dass man dann sein eigenes Leben nicht wenigstens einigermaßen finanziert bekommt... vielleicht nicht mehr auf dem Standard der Ehezeit, aber das geht dem anderen Ehepart ja genau so.
Wer muss dann in einer Ehe "ausharren"? Sehe ICH kritisch.

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Re: nur mal so am Rande - des besseren Verstehen-Wollens willen...

Antwort von vallie am 03.08.2011, 12:16 Uhr

früher war es so, daß getrennte männer die hausfrauen und mütter unterstützen mußten, z.t. bis die kinder 12 jahre waren, bzw auch dann nicht, denn nach 12+ jahren war es frauchen gar nicht mehr zumutbar zu arbeiten bzw hat sie dann keiner mehr genommen.

halbfrüher wurde dann die altersgrenze runtergesetzt, aktuell kann man davon ausgehen, daß nur noch betreuungsunterhalt gezahlt wird, also unterhalt in der trennungszeit der gatten. wenn das kleinste kind ü3 ist.

im notfall greift der staat natürlich unter die arme, ist aber höchstinteressiert daran, auch frauen so schnell wie möglich "in arbeit" zu bringen.

irgendwie ist das in den köpfen vieler mädchen drin, daß der mann lebenslang dazu verdonnert ist, sie und die brut zu versorgen, egal wie alt die kinder sind. so weit ist die emanzipation nicht fortgeschritten. bzw weiter wird/wurde nicht gedacht.

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deshalb bekommt kaum mehr jemand Kinder

Antwort von golfer am 03.08.2011, 15:03 Uhr

weil es kaum zu schaffen ist......weil die Karriere utnerbrochen wurde......weil es kinder mit mehr Bedarf an Liebe und Wärme gibt......und warum muss der Vater nicht dann auch seinen Anteil an der Betreuung leisten.....weil von 400€ ist kein Kind versorgt......also einmal in der Woche vorbeikommen Wohnung putzen und bügeln.....zum Sport bringen und abholen ....Vokabeln abfragen ....zum Eltenabend gehen ......etc......mit der Vollzeit arbeit ist es ja nciht getan.....Vater legt die Füße hoch ab 17 Uhr ....und Mutter fängt dann das rödeln an.....hat alles zwei seiten....

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Re: deshalb bekommt kaum mehr jemand Kinder - nee

Antwort von carla72 am 03.08.2011, 15:27 Uhr

Dass deshalb weniger Kinder geboren werden, denke ich nicht; denn für die zweiten Familien wird es dadurch leichter.

Trotzdem finde ich die Anforderungen an die Frauen (die ja in den meisten Fällen die Kindererziehung übernehmen) ganz schön hoch, vor allem, wenn der Vater unwillig und fern ist, denn zu einem Einsatz in der Kinderbetreuung wird er nicht verpflichtet. Die gesamte Erziehungsarbeit wird dadurch in meinen Augen entwertet, weil es scheinbar eine Aufgabe ist, die man ohne besonderen Ausgleich neben dem Vollzeitjob noch so miterledigen kann. Tut mir leid - ich finde das nicht gerecht.

Und Hartz IV sollte nun bitte nicht die Lösung sein, außer es ist objektiv kein Geld da: kann die Frau nicht arbeiten, muss der Mann Unterhalt zahlen und nicht der Staat. Warum dafür nun die Allgemeinheit aufkommen sollte, ist mir nicht klar.

LG, carla72

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Re: deshalb bekommt kaum mehr jemand Kinder - nee

Antwort von Maximum am 03.08.2011, 15:45 Uhr

wie viele Männer gibt es die keinen Fuß mehr auf den Boden kriegen.Ne neue Familie gründen ist immer mit Problemen verbunden weil die EX die Kohle will.Und ab einem gewissen Alter und gegebener Kinderbetreuung kann doch die Frau arbeiten gehen.Wieviele Frauen ob AE oder verh.machen das.Da gehts losröteln auch los wenn die heim kommen...na und?
Es gibt wirklich genug Weiber die sich auf den Kindern ausruhen....wo bleibt da der Stolz? die laut beigerufene Emanzipation? Nur da wo`s passt gell....
Es gibt bestimmt konstellationen wo es begründet ist Unterhalt zu empfangen,aber nur weil ...ich kann nicht arbeiten,wenn Kind mal krank ist was dann...das sind Ausreden von Frauen die nix arbeiten wollen

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Re: deshalb bekommt kaum mehr jemand Kinder - nee

Antwort von carla72 am 03.08.2011, 15:57 Uhr

..aber für jede Mutter, die nicht arbeiten möchte, gibt es 2 Väter, die sich vor ihrem Anteil an der Erziehung drücken. Ich finde, das sollte berücksichtigt werden bei der Frage des Unterhalts - ob der Vater seinen Anteil an der Kinderbetreuung und Kindererziehung auch übernimmt. Wenn sich der Vater kümmert, hat die Mutter auch mehr Möglichkeiten zu arbeiten.

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Re: deshalb bekommt kaum mehr jemand Kinder - nee

Antwort von Maximum am 03.08.2011, 16:02 Uhr

da stimme ich dir uneigeschränkt zu Carla

Das kenne ich auch von einer Familie,da arbeitet die Frau nachts,und die Zwei Wochen wo sie Nachtdienst hat bleibt de Varer in der Wohnung der Kinder oder nimmt die beiden mit zu sich wo er sie morgens zur Schule bringt.Er weiß das es nur so funktioniert und er sieht sich selber in der Pflicht,sowas gibt es tatsächlich

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Re: deshalb bekommt kaum mehr jemand Kinder - nee

Antwort von Maximum am 03.08.2011, 16:02 Uhr

da stimme ich dir uneigeschränkt zu Carla

Das kenne ich auch von einer Familie,da arbeitet die Frau nachts,und die Zwei Wochen wo sie Nachtdienst hat bleibt de Varer in der Wohnung der Kinder oder nimmt die beiden mit zu sich wo er sie morgens zur Schule bringt.Er weiß das es nur so funktioniert und er sieht sich selber in der Pflicht,sowas gibt es tatsächlich

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Re: egal ob Alleinerziehender Papa oder Mama oder verheiratet ....

Antwort von Badefrosch am 03.08.2011, 18:45 Uhr

... die Betreuungsmöglichkeiten lassen einfach zu wünschen übrig.

Hier bei uns haben Kindergärten von 8 - 17 Uhr geöffnet. Vollzeit arbeitet man die selbe Zeit, was bei gewissen Fahrtzeiten zur Folge hätte dass man eine Betreuung von 7 bis 18 Uhr bräucht, um mit Kind Vollzeit arbeiten zu können, denn die wenigsten haben ein funktionierendes Netzwerk oder Home-Office Möglichkeiten.

Ich arbeite 32 Stunden, mit den Betreuungszeiten, die ich habe sind es 2 Stunden zuviel, da mein KiGa Freitags bereits um 15 Uhr zumacht.

Also generell behaupte ich mal:
30 Stunden arbeiten ist möglich, darüber wird es schwierig ohne Netzwerk oder Home-Office.

Persönlich denke ich dass man 20 Stunden einer Alleinerziehenden durchaus zumuten kann.

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Re: achso und apropos Unterhalt ...

Antwort von Badefrosch am 03.08.2011, 18:49 Uhr

Ich habe hier schon einige kennergelernt, in dem Fall Männer, die sich nach Trennung weigern arbeiten zu gehen und gerade so die Ansagen von der ARGE erfüllen, damit sie ja nicht in die Verlegenheit kommen, jemals Unterhalt zahlen zu müssen. Egal ob es um reinen Kindesunterhalt oder auch den Unterhalt an die Ex geht.
Lieber lassen sich alle in Hartz IV versauern, bis die Kinder groß sind.

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Re: achso und apropos Unterhalt ...

Antwort von nicki98 am 03.08.2011, 19:28 Uhr

ich finde schon das der Vater einen Unterhalt an die Frau zu zahlen hat, beide müssen Verantwortung übernehmen, immerhin hat die Frau die ganze Belastung in der Regel alleine, sie muß einkaufen , kochen waschen , ist da wenn die Kinder krank sind u.s.w., was macht der Vater legt nach der Arbeit die Füße hoch zahlt Kindesunterhalt und bekommt noch das halbe Kindergeld.Natürlich kann eine Mutter arbeiten, aber sie muß auch eine Gegenleistung für ihre Erziehungsarbeit erhalten. Beide sind in der Pflicht.

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Re: achso und apropos Unterhalt ...

Antwort von nicki98 am 03.08.2011, 19:32 Uhr

ich habe noch was vergessen, wer fragt die Kinder, ob ihnen das gut tut, mein Sohn möchte nicht die ganzen Ferien alleine sein oder in die Nachmittagsbetreuung. Ich bekomme für mich Unterhalt bis mein Sohn 16 ist, haben wir vertraglich festgelegt.

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Re: @Christine-HH

Antwort von Christine-HH am 03.08.2011, 20:59 Uhr

Vielleicht nicht automatisch. Aber da ich krankheitsbedingt seit mehreren Jahren nicht arbeite, muss ich erst mal einen Einstieg schaffen, der dann halbtags wäre. Ist lt. Rücksprache mit der ARGE auch okay. Und es laufen mehrere Maßnahmen für die Kinder wie Ergo, Psychomotorik und Fam.-Helfer; das ginge bei Vollzeit schlecht bis gar nicht.
LG Christine

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Re: achso und apropos Unterhalt ...

Antwort von Caipiranha am 03.08.2011, 21:04 Uhr

Und dann?

Was macht man, wenn man nach 16/17 Jahren aus dem Job dann für sich selbst sorgen soll?

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Re: achso und apropos Unterhalt ...

Antwort von nicki98 am 03.08.2011, 23:26 Uhr

es heißt ja nicht, das man vorher nicht schon gearbeitet hat

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