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Geschrieben von shinead am 03.08.2011, 22:28 Uhr

Re:

Das stimmt. Allerdings kann man ab der Schulzeit davon ausgehen, dass eine halbtägige Betreuung gesichert ist.
Auch kann man ausschließen, dass ein Wohlstandsausgleich gezahlt wird.

Sobald Mann oder Frau also über Unterstützungsniveau verdienen, ist ein Unterhalt ausgeschlossen, egal wie viel der andere verdient.

 
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