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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.08.2011, 22:42 Uhr

Das stimmt nicht

Frage lieber mal den Familienrechtsexperten Deines Vertrauens - das geht nämlich so nicht. Man kann sich aus einer Unterhaltsverpflichtung nicht "freikaufen". Aus dem Grund, weil die Verpflichtungen nicht absehbar - also nicht im Voraus berechenbar - sind.

Und das weiß ich sicher. Ich kenne einen Deppen, der es versucht hat. Jetzt zahlt er doppelt *hihi* - das ist jemand, dem ich es gönne.

 
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