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Geschrieben von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:56 Uhr

zur erklärung

Hej Antonia!

Ja, Du siehst, viele meinung (am tollsten sind ja immer, die mit "ich glaube" anfangen -- die schoß mit Belgien ja auch voll daneben!)

Bei Deinem Fall sollten sogar 3 Staatsbürgerschaften drin sein:
Niederländisch und Iatlienisch, nach den Eltern
und inzwischen auch deutsch, da mindestens der Vater schon lange in Dtld. lebt.
Noch vor wenigen Jahren wäre da sKind absolut nicht deutsch gewesen!!!
DSas, was Du also ganz "natürlich" annimmst, wäre genau nicht der Fall gewesen, ist er seit einiger Zeit möglch - in Dtld., wohlgemerkt.


Beantragen müssen sie die vererbten nicht, aber nachweisen.
Dazu reicht in en meisten Fällen der Paß, auch wenn dies streng genommen nicht der Beleg für die Staatsbürgerschaft ist.

Gruß´Ursel, DK

 
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