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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.03.2013, 20:43 Uhr

Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Das weiß ich nicht, ich bin auf internationalem Parkett zu dem Thema erschreckend ahnungslos.

Nur mit dem deutschen Recht kenne ich mich ganz gut aus, weil es da in den letzten 17 Jahren ein paar Änderungen gab, die meine Kinder direkt betrafen. Beide Kinder haben seit der Geburt die doppelte SB, also die Deutsche und die vom Heimatland meines Ex. Nach einigen Änderungen in der Gesetzgebung dürfen auch beide Kinder die doppelte SB "für immer" behalten.

Bei mir ist es etwas komplizierter: Mit der Ehe habe ich die SB der Heimat meiner Ex automatisch erworben. Wenn ich aber einen Paß des Landes beantragen würde. würde ich die deutsche SB sofort verlieren.

In Deustchland gilt immer noch hauptsächlich das ius sanguinis: Jedes Kind, das irgendwo auf der Welt mit einem deutschen Elternteil geboren wird, hat ein Recht auf die deutsche SB. Aber die "territorialen Ausnahmen" werden immer mehr.

 
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