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Geschrieben von Pamo am 26.03.2013, 21:35 Uhr

Melanie:

Österreich ist tatsächlich einer der wenigen europäischen Staaten, die die doppelte Staatsbürgerschaft selbst durch Geburt nicht tolerieren.

Es gibt bei Einbürgerung die Möglichkeit einer Beibehaltungsgenehmigung durch AU, aber diese wird extrem selten positiv beschieden. Es bleibt österreichischer Prominenz vorbehalten, eine zweite Staatsbürgerschaft zu besitzen.

 
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