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Geschrieben von DK-Ursel am 26.03.2013, 21:25 Uhr

Biancaline und vielleicht auch andere:

Oheoje, was wird den nhier so verbreitet.

Erstmal kommt es natürlich darauf an, in welchem Lande man geboren ist - dnen in Amerika wäre man auch Amerikaner, weil man dort gebporen ist.
Das gilt aber bei weitem für die meisten Länder NICHT so, also Belgier ist man nicht, weil man ort geboren wurde.

Und als bei uns sich mal jemand darpüber erboste, daß die Enkeltochter nicht automatisch Dänin war,weil sie ja schließlich hier geboren war, verwies ich nur auf Dtld.
Auch da sind nicht alle automatisch Deutsche, nur weil sie in Dtld. geb. sind... sonst gäbe das Theater um den Zweitpaß mit den Türken schon lange nicht.

Fü Deutsche gilt das Abstmmunsgrecht, d.h. mit 1 deutschem Elternteil ist man (automatisch, besser aber, man meldet dies dem Standesamt I in Berlin, wenn man im Ausland lebt) Deutsche.
Hat das Kind dann onch einen Elternteil mit anderer Nationalität, hat es meistens noch eine andere Nationalität, und die meisten Länder erkennen diese Zweistaatllichkeit von geburt auch ohne große Probleme an.

Heute ist es Deutschen inzwischen möglich, später eine 2. Staatsbürgerschaft anzunehmen,wennsie z.B. lange in einem anderen landgewohnt haben und dort auch Staatsbürger it allen Rechten werden wollen - dann müssen sie (meistens) nicht auf die dt. Staatsbürgerschaft verzichten.

Es gibt sehr viele verschiedene Konstellationen, die natürlich immer auch davon abhängen, welche Staaten involviert sind, aber wie erwähnt:

Schon mit 1 dt. Elternteil ist das überall auch Deutsche/r.


Gruß Ursel, DK - mit 2 Kindern mit 2 Staatsbügerschaften.
Und die dänische haben sie wegen ihres dän. Vaters, und nicht, weil sie hier geboren wurden.

 
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