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Geschrieben von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:16 Uhr

Klassische Antwort: Kommt darauf an...

"weil es da manchmal Ausschlußkriterien gibt - bspw vom anderen Staat her, es müssen ja beide Seiten tolerant sein - Bsp Österreich"

oder DK

Früher mu´ßten sich die Kinder mit 2 Staatsbürgerschaften mit Volljährigkeit entscheiden, welche sie beibehalten wollten.
War das erst 1977, wo das für Dtld abgeschafft wurde?
Ich hätte auf etwas früher gesetzt..
Aber egal.

Gruß´Ursel, DK

 
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