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Geschrieben von Pamo am 26.03.2013, 21:40 Uhr

Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Hm, meines Wissens ist es so, dass du keine Beibehaltungsgenehmigung brauchst, wenn du die ausländische Staatsangehörigkeit "automatisch" und ohne Antrag erworben hast. Deine doppelte Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite toleriert und der zweite Pass führt nicht zum Verlust der dt. Stabü.

Auch deine Kinder müssen sich von deutscher Seite schon seit sehr langer Zeit nicht mehr zwischen den Staatsbürgerschaften entscheiden, wenn beide *bei der Geburt* erworben wurden.

 
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