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Geschrieben von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:10 Uhr

Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Hej Alba!

Das kann durchaus passieren,wen nDeine Kinder also die neuseeländ. Staatsbürgerschaft nicht vererben können.
Das würde ja bedeuten, sie müßten die dt. vererben, und bei Kindern in der 2. generation im Ausland ist das auch schon etwas schwieriger.
Da ist es ganz wichtig, daß alle Kinder beim Standesamt I gemeldet sind (d.h. z.B. einen dt. Paß haben oder eine dt. geburtsturkunde!)!!!!!

Gruß Ursel, DK!!

 
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