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Geschrieben von shinead am 18.01.2012, 17:42 Uhr

Zur Finanzierungsgeschichte

Aus Wiki:
Im staatskirchenrechtlichen System des Grundgesetzes ist es dem Staat nicht untersagt, im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips auch religiöse oder weltanschauliche Tätigkeit zu bezuschussen, wenn dabei das Paritätsprinzip beachtet wird. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse von Bund und Ländern sowie von Kommunen und Kreisen für die kirchliche Übernahme von Aufgaben, die andernfalls der Staat selbst wahrnehmen müsste.[1] Hierunter fallen Zuschüsse für den Betrieb diakonischer Einrichtungen wie Kindergärten, Altenheime usw. sowie für die Erhaltung bzw. Ausstattung der erforderlichen Gebäude. Der Umfang wird allerdings nirgendwo zentral dokumentiert. Die Zuschüsse der Bundesregierung für die selbständigen kirchlichen Werke wie Brot für die Welt und Misereor, die Entwicklungshilfeaufgaben leisten und deren sich der Staat für die Realisierung seiner gesetzlichen Pflichten bedient,[2] beliefen sich 2003 auf 160 Mio. € gegenüber 500 Mio. € Eigenmitteln (www.bmz.de). Neben diesen jährlichen Zuwendungen gibt es die periodisch wiederkehrenden Zuschüsse für Kirchen- und Katholikentage (zum Beispiel 8,3 Mio. € Katholikentag Hamburg 2000), Papstbesuche, Weltjugendtreffen usw. Auch jüdische Gemeinden erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.

Also ich kann da keine allgemeingültige Finanzierung außerhalb der Kirchensteuer erkennen.
Großprojekte werden gesponstert. Allerdings betrifft das ja auch Konzerte etc.

Die Behauptung, die Kirche finanziere sich aus steuerlichen Mitteln hätte ich gerne belegt.

 
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