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von FrauKrause  am 18.01.2012, 13:45 Uhr

was nicht heißen mus, dass ein VORHERIGE

Anforderung an die Konfession als Arbeitsplatzbeschreibung rechtswidrig ist. Das Gericht hat in dem von Dir geschilderten Fall NUR festgestellt, dass die nachträgliche Verpflichtung und Kündigung nicht rechtens ist.

LG fi

 
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