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Geschrieben von bau-meister-familie am 17.01.2012, 23:14 Uhr

Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Hallo,

ich habe eine Bekannte die ein Kind hat was eine Globale Entwicklunsstörung in allen Teilbereichen hat. Sie ist mit ihrem Kind auch im SPZ, es hat ein I Status und besucht eine Integrationskita. Zudem bekommt es noch Logopädie und Ergotherapie. Nun hat sie einen Termin beim Jugendamt da ihr von der Kita und Ergotherapeutin eine Einzelfallhilfe entfohlen wurde. Die würde sie auch gerne haben aber die vom Jugenamt meinte es sei nur für Jugendliche gedacht, dann gibt es nur noch eine Haushaltshilfe und eine Familienhilfe.

Die Familienhilfe allerdings ist nur eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die beobachtet nur und gibt Ratschläge, zudem ist sie nicht nichtmal besonders geschult in dem Umgang mit entwicklungsgestörten Kindern.

Aber die Ergotherapeutin und die Kita meinte das es auf jeden Fall solche Einzelfallhilfe auch schon für Kleinkinder gibt.

Meine Bekannte würde sich aber eher eine Einzelfallhilfe wünschen da sie eine Familienhilfe nicht braucht. Sie wünscht sich eher auch Entlastung das sie Alleinerziehend ist und noch ein Baby zu Hause hat.

Hat da jemand Erfahrung wie man da am besten vorgeht falls das Jugenamt keine Einzelfallhilfe gewährt?

 
3 Antworten:

Re: Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Antwort von kikipt am 17.01.2012, 23:16 Uhr

Tanny_2502 schreib mal an :)

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Re: Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Antwort von Tanny_2502 am 18.01.2012, 0:05 Uhr

Hi,

das läuft über die Eingliederungshilfe. Diese muss bei eurem zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Hier mal eine Erklärung :


Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenständigen Anspruch auf Eingliederungshilfe, d. h. unabhängig vom Erziehungshilfebedarf ihrer Eltern. Die Eingliederungshilfe wird in verschiedenen Formen geleistet: Hilfe in ambulanter Form - zumeist psychotherapeutische Leistungen -, Hilfe in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien, stationäre Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen.
Im Einzelfall können u. a. Hilfen zu einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung oder auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes hinzukommen. Eingliederungshilfen sollen nach Möglichkeit im normalen Alltag der Betreuung, Förderung und Erziehung stattfinden und und nahe an der Lebenswelt orientiert sein. Die gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder hat deshalb vor allem in Einrichtungen Vorrang.
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Jugendamt, das mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung klärt, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich ist.

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Re: Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Antwort von Misty am 18.01.2012, 6:14 Uhr

Hallo,

meine Tochter ist geistig behindert und hatte in der Gesamten Kindergartenzeit eine Integrationskraft, weil der Kindergarten (als I-Kiga) sich nicht in der Lage sah, die erforderliche Betreuung zu gewährleisten. Das lief über das Jugendamt. Jetzt auf der Schule braucht sie keine mehr, aber einige Schüle, insbesondere die Mehrfach Schwerstbehinderten im rolli z.B. haben auch Integrationskräfte, die sich um alle belange kümmern. Hier ist allerdings der Alltag durch Wickeln, Nahrungsaufnahme, Beweglichkeit betroffen.
Aber es gitb keine Altersbeschränkung!

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