Geschrieben von philips am 18.01.2012, 12:52 Uhr |
Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ?
Hallo ,
wer kann mir sagen wie ich vorgehe .
Bin gestürzt , da unser Hausmeister nicht geräumt bzw gestreut hat . Nun habe ich mein Bein gebrochen .
Mein Mann hat am gleichen Tag der Hausverwaltung bescheid gegeben . Unfallversicherung habe ich geschrieben das ich durch eisglätte gestürzt bin . Muß ich explizit angeben das der Hausmeister nicht gestreut hat .
Bin grad etwas unbeholfen was ich alles machen muß ? Sollte ich irgend etwas anzeigen etc ?
lg dani
Re: Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ?
Antwort von fsw am 18.01.2012, 14:44 Uhr
Ich glaube,bis 7.00Uhr muss geräumt/gestreut sein.
Re: Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ?
Antwort von Pebbie am 18.01.2012, 14:52 Uhr
Hallo !
Was willst Du denn weiter machen ?
Ich bin in der SS mal gestürzt und habe ies der Unfallversicherung gemeldet und gut war´s. Dafür ist es eben eine Unfallversicherung....
Oder willst Du auf so etwas wie Schadenersatz hinaus ? Dann solltest Du Anzeige erstatten, wenn es denn wirklich eine verletzung seiner Aufgaben war. Aber ganz ehrlich ? So etwas kann doch passieren, da würde ich jetzt nicht so ein grosses Ding drum machen.
Gute Besserung !
Lg Ute
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