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Geschrieben von mauspm am 05.06.2023, 21:37 Uhr

Wer ist im Recht?

Entgeltfortzahlung gilt nur an gesetzlich festgelegten Feiertagen, ich denke der an dem Donnerstag ist keiner- daher musst du Donnerstag freinehmen, den Mittwoch aber nicht....so sehe ich das

 
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