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Geschrieben von Aurum am 05.06.2023, 20:51 Uhr

Wer ist im Recht?

Hi, bei uns (Großkonzern, Gleitzeit) sind die Tage im Vertrag mit "Stunden" belegt.

Das geht auch im 2 Wochen Takt (hab ich auf dem Antragsformular gesehen, Woche a Woche b).

Bei dir sind die Tage m.E. auch belegt mit den Stunden, eben in diesem Woche A Woche B Takt, ich würde den Donnerstag bei mir als Feiertag sehen (der in der Woche mit 8h belegt ist). Und das ist halt in der Woche dann Glück (darf man auch Mal haben).
Sollte bei euch aber im Zweifel die Personal Abteilung wissen. Habt ihr eine Zeiterfassung? Da würden die Stunden dann vermutlich auch drin stehen.

Ich hab meine Tage der Einfachheit halber jeden Tag mit 4 h belegt und gleite halt gelegentlich... Ist mir lieber, Feiertage usw sind dann egal.

Verträge in denen man Feiertage reinarbeiten muss find ich ein Unding.

 
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