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Geschrieben von jovi66 am 25.03.2007, 17:34 Uhr

Wenn man sicher sein könnte, ....

...das sie auch nur in etwa "geläutert ist" ist eine Begnadigung schon in Ordnung.
Denn hilft es den Hinterbliebenen das sie in Haft bleibt?????

Aber genauso, wie ein sexualstraftäter nach Gutachten ( die zwar umstritten sind- aber hier nicht Thema) sollten sie Psycholog-Gutachgten unterzogen werden, die attestieren, dass von dieser Person keine Gefahr für Leben anderer ausgeht, aber ich habe nicht mitbekommen, dass sie sich mit dem Thema großartig auseinandergestetzt hat und da liegt der Fehler.
Klar, der heute noch felsenfest zu seiner Überzeugung steht- würd ich nicht raus lassen, da er potentiell gefährlich ist und von ihr weiß man leider nichts, das hätte für eine Freilassung aber für mich dazu gehört.

Aber wie jamu schon schrieb- in die Köpfe der Leute kann man snnicht sehen und klar distanziert hat sie sich nicht.
Somit hätte ich sie auch nicht freigelasen
lG Johanna

 
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