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Geschrieben von xLelaKx am 24.03.2007, 11:28 Uhr

Baby, Hartz4, Schimmel, Umzug

Hallo
Ich habe da mal ein paar Fragen und vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus!
Wir wohnen zur Zeit in einer Zimmer Wohnung ((ähnlich wie Einfamilienhaus/eigener eingang keine direckten nachbarn) mit 75qm mit 2 Personen mit einem Baby von 5 Monaten und zahlen 350€ KM. Wir haben vor 2 Jahren mit dem Vermieter die vereinbarung getroffen, alles in eigenleistung zumachen ohne Absprache. Also Fenster reparieren, Wasserleitung etc, also alles wofür ein Vermieter aufkommen müßte. Nun haben wir an der einen kompletten Hauswand von innen überall Schimmel und das nicht zu knapp, betroffen ist das bad und die Küche. In dieses ist es so schlimm, dass die Tapeten sich schon lösen und ungefähr 50cm hoch ist!
Nun haben wir beim Amt angefragt wie es mit einem Umzug ist, wir hätten eine Wohnung in aussicht auch mit 75qm und einer KM von 400€ komplett Renoviert, also müßte nicht gemacht werden. Der Kinderarzt sagte auch dass das berreits gesundheitsgefährdenden ist. Das Amt wiederrum will sich nichts davon annehmen weil es "ja eigentlich sache des vermieters ist". Nur selbst wenn der vermieter einen rechtswiedrigen vertrag aufgesetzt hätte würde er hier niemals was machen. Er ist hoch verschuldet und wir zahlen sozusagen die raten der bank mit der Miete.
Weiß jemand was wir nun machen können? Ich möchte nicht weiterin hier bleiben, ebenwegen meiner Tochter, sicherlich ist es schlimm, dass wir über 5000€ für das Bad und Kinderzimmer investiert haben aber Geld macht mein kind nicht (direckt)gesund!

 
12 Antworten:

Re: Baby, Hartz4, Schimmel, Umzug

Antwort von Butterflocke am 24.03.2007, 12:26 Uhr

Ihr bekommt ALG II? Verstehe ich das richtig? Du hast das nicht wirklich so deutlich gesmacht.

Sollte es so sein, muss sich die ARGE tatsächlich NICHT für euer Schimmelproblem interessieren. Das ist euer bzw. ein privatrechtliches Problem!

Es kommt nun ganz darauf an, ob die Miete der neuen Wohnung, die da in Aussicht steht, die Mietobergrenze in eurer Stadt übersteigt oder nicht! Das kannst du aber bei der Arge erfahren.

Wenn ihr also trotzdem umzieht, dann auf eigene Kosten, was Kaution/Umzugskosten usw betrifft!
Übernommen wird in jedem Falle nur die zulässige Mietobergrenze.

LG
Flocke

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Re: Baby, Hartz4, Schimmel, Umzug

Antwort von suermel am 24.03.2007, 12:42 Uhr

auf alle fälle umziehn. Ich würde zum Mieterschutz gehen. das kostet im Jahr etwas aber damlas war es 70 Dm oder so
umziehn würde ich auf alle fälle das Baby bekommt Gesundheits schäden
las dich nicht beinflussen von Ämtern
wenn du nichts schriftliches hast ist es schwierig aber renovieren lohnt sich bei dem Schimmel nicht..
silvia

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Re: Baby, Hartz4, Schimmel, Umzug

Antwort von xlelaKx am 24.03.2007, 13:27 Uhr

ja wir bekommen Hartz4

Unsere jetzige Miete beträgt wie gesagt 350€ Kalt die neue wäre 400€ kalt! Allerdings alles Top renoviert!

Ich habe berreits einen Termin beim Mieterschutzbund für nächste woche!

Ich weiß das der Preis bei 4,90€ pro qm liegt. Und 75qm dürften wir haben.

Es geht nun darum, dass wir den Vertrag damals unterschrieben haben und alles in eigenleistung machen und zwar wirklich alles!!!!!!!!!!!!!!!!

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Re: Baby, Hartz4, Schimmel, Umzug

Antwort von Butterflocke am 24.03.2007, 13:44 Uhr

Was dich da stört, ist wie gesagt eine privatrechtliche Geschichte. Da kann die ARGE dir nicht helfen!
Und es ist (leider) auch aus Sicht der ARGE kein Grund für einen Umzug. Mit diesem Argument wirst du also dort nicht weit kommen und es schlicht alleine regeln müssen.

Was du aber noch machen könntest, falls du beim Mieterbund nicht weiterkommen solltest: Du könntest dir beim zuständigen Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein holen und dich dann bei einem Anwalt beraten lassen. Du zahlst dann lediglich 10€.
Dort kannst du dann alle Dinge los werden, die u.U. in eurem Mietverhältnis schief gelaufen sind!

Umzugs-ALGII-ARGE-Technisch jedoch werdet ihr alleine klarkommen müssen. Ich würde auch trotz allem empfehlen, den Umzug vorab genehmigen und die Zahlung der Obergrenze bestätigen zu lassen. Eventuelle Differenz müßtet ihr selbst zahlen, Umzugshilfe, Kautionsdarlehen etc...gibt es dann sicherlich aber nicht!
Sollte die ARGE sich total querstellen, auch hier wieder: Beratungsschein, Anwalt!

Denn auch, wenn Schimmel ein privatrechtliches Problem ist, so ist es doch ein Grund (besonders wegen des Kindes) dort auszuziehen.
Bei aller Verbundenheit (oder auch nicht...) zur Gesetzgebung sollte man immer auch ein wenig Menschlichkeit walten lassen!

LG
Flocke

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Re: Butterflocke

Antwort von xLelaKx am 24.03.2007, 20:50 Uhr

Oh man das ist doch echt zum heulen mit dem Amt! Zumal es schon extrem ist, vom Kinderarzt besteht wie gesagt höchste Gefährdung ich habe ihm die Bilder gezeigt! Weiß ja nicht vielleicht magst du sie ja sehen?
Das ist wirklich nicht ein bisschen sondern sehr extrem.
der Kinderarzt meinte nur mit dem Gesundheitsamt zu drohen!
Wie gesagt diesesn beratungsschein werde ich holen und zum Mieterschutzbund gehen, der Vermieter wird hier niemals was machen, da die Wohnung schon zum Verkauf bei der Bank gelandet ist da er die Schulden nicht mehr tragen kann, nur wer kauft ne Wohnung wo Mieter drin sind? Niemand!

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@xLelaKx

Antwort von dieElle am 25.03.2007, 10:27 Uhr

Die ARGE KANN NICHTS TUN! Versteh das doch!!!!
Diese Behörde ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, Dein Verhältnis zu Deinem Vermieter ist privatrechtlicher Natur!
Da DARF die ARGE sich nicht einmischen!!!! Da sind die gar nicht zu befugt und bekommen eins auf den Latz, wenn sie da mitmischen!
Also beweg Deinen Popo und geh zum Mieterschutzbund!
Such eine neue Wohnung und zieh um!!!
Hol Dir vorher eine Genehmigung von Deinem Sachbearbeiter, damit Ihr Beihilfen bekommt. Denn die dürftet Ihr bekommen, weil zwingende Gründe ´für den Umzug vorliegen. Wenn der Sachbearbeiter dass nicht so sieht, dann sprich mit dessen Vorgesetztem.
Die ARGE kann am Ärger mit dem Vermieter nichts ändern, sie kann aber beim Umziehen helfen!
Also hoch den Hintern!!!!!

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Re: dieElle

Antwort von xLelaKx am 25.03.2007, 10:41 Uhr

Hy
Du hast das Mißverstanden ich will ja gar nicht das die Arge (wie ihr sie immer nennt) mit dem Vermieter was ausmacht, es geht mir ja einzig und alleine darum, dass sie uns die bewilligung geben, dass wir ausziehen dürfen! Darum geht es mir! Ich möchte hier raus, schon alleine weil die Schlafräume im Keller sind und es dort zur Zeit 14° sind und wir nur 1 heitung dort haben mir selber macht das nichts aber der Kleinen. Also es geht hier ausschließlich darum, was ich tun kann/soll damit das Amt dem Umzug zustimmt, denn wir haben nicht wirklich das Geld um eine Renovierung zu zahlen, geschweige denn die Kautionen die die hier haben wollen. Und dazu muß ich ne Zustimmung haben, den ohne die zahlen die gar nichts! Und können sogar noch das Geld kürzen welches wir jetzt bekommen!

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Re: dieElle

Antwort von dieElle am 25.03.2007, 10:46 Uhr

Wie schon gesagt: geh zum Vorgesetzten!!! Deine Sit. ist eine Ermessensentscheidung, da kann jeder SB so entscheiden, wie er es für richtig hält! Also sprich den Vorgesetzten an, wenn Du die Etnscheidung Deines SB nicht okay findest!!!
Und ich nenn es nicht nur ARGE, dass heißt wirklich so!

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Re: dieElle

Antwort von Butterflocke am 25.03.2007, 11:55 Uhr

Hatte ich doch auch schon geschrieben.
Geh zum SB deiner ARGE und versuch erstmal, etwas auf vernünftigem Wege zu erreichen.
Manch einer wird dir vielleicht sagen: "Interessiert uns nicht, kein Grund für einen Umzug, regeln Sie das privat, das ist eine Sache zwischen dem Vermieter und Ihnen!"
Und wirklich Unrecht hat er damit leider nicht!!!!!
Es geht hierbei auch um das Geld, das ihr für Renovierung und Kaution haben möchtet, und wofür laut Gesetzgebung bei einem privatrechtlichen Problem nicht die Allgemeinheit aufkommen muss! Denn darauf läuft es ja hinaus, auch wenn euch dieses Geld sehr wahrscheinlich nur als Darlehen zugehen würde!
Sehr viel leichter wäre es, wenn ihr die Kosten des Umzuges alleine bewältigen könntet!

Aber gut, so ist es nunmal nicht.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur deutlich machen, dass du kein Verständnis des ARGE-Mitarbeiters für diese Situation verlangen kannst.
Du kannst es auch beim Vorgesetzten versuchen oder dich auch bezügl. der ARGE vom Anwalt beraten lassen! Du bekommst auch zwei verschiedene Berechtigungsscheine vom Amtgericht! Auf dem einen muss dann stehen "Probleme mit ARGE" oder so ähnlich und du gehst damit zu einem Anwalt für Sozialrecht, zahlst 10€ und schilderst ihm, was du von der ARGE möchtest (Genehmigung des Umzuges und finanzielle Hilfe). Mal sehen, was er antwortet.
Auf dem anderen Berechtigungsschein steht "Problem mit Vermieter", du gehst damit zum Anwalt für Mietrecht, zahlst wieder 10€ und läßt dich ebenfalls beraten, welche Renovierungen oder oder du überhaupt durchführen musst!
Aber dafür dürfte auch der Mieterbund genügen!

Es liegt natürlich auch am SB der ARGE, aber was den Schimmel betrifft, so kann ich mich nur zum x-ten Male wiederholen: privatrechtliches Problem, für das die Allgemeinheit nicht aufkommen muss.

Nicht, dass ich dich nicht verstehe. Doch ich verstehe dich! Und ich wünsche dir auch von Herzen, dass ihr diese Situation zu eurer Zufriedenheit bewältigen könnt. Aber das sind nunmal die harten Fakten bzw. die Realität.

Versuch es erstmal bei der ARGE......zeig ihnen die Bilder.....geh mit deinem Kind hin. Vielleicht triffst du ja aucf einen Menschen. Ein Ermessensspielraum besteht eigentlich fast immer.....

Was die Übernahme diverser Umzugs-und Renovierungs bzw. Kautionskosten betrifft, schätze ich die Lage allerdings nicht wirklich rosig ein.


LG
Flocke

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Re: dieElle und Bitterflocke

Antwort von xLelaKx am 25.03.2007, 12:16 Uhr

1. ARGE heißt es bei uns nicht! Deshalb meinte ich "wie ihr es nennt" weiß ja nicht aus welches Region ihr kommt, das war nicht böse gemeint, nur bei uns heißt es schlicht Arbeitsamt!

2. Ich weiß ja das es ein "Privatrechtliches Problem" ist, ABER wir haben damals diesen Mietvertrag unterschrieben!!!!!!!! Und wir haben nicht das Geld für eine Beseitigung da die komplette (!!!!) außenHauswand neu gemacht werden müßte von außen wie von innen und ich hatte bei einem bekannten angefragt was das Kostet, mit 7000€ und mehr könnte ich rechnen, so wo sollte ich das Geld her nehmen?

3. Der Vermieter wird hier 100% nichts machen, da kenne ich ihn zu gut für!

4. Beim sachbearbeiter war ich berreits, dieser ist ein A***** sorry ist aber so!

5. Beim obersten habe ich auch berreits angerufen und der sagt natürlich es ist Mietersache, aber es ist ja ein außerordentlicher Mietvertrag!

6. Dieser Außerordentliche Mietvertrag hat die ganze Sache beim Amt sowieso komplizierter gemacht, da wir auch eigenhändig die Nebenkosten bezahlen, also nichts mit an den Vermieter und der macht das!

7. Uns ist es eh total unangenehm vom Amt unterstützt zu werden, mein Mann geht Vollzeitarbeiten und kann von dem bischen seine Familie nicht ernähren, ja wie sollen wir da ne renovierung oder einen Umzug Finanzieren?????

8. Klar weiß ich dass es dem Amt um die Kosten geht, aber ich denke, da der Mietvertrag rechtens sein wird, dass sie auch nicht berreit wären 7000€ für eine Renovierung zu zahlen! In der jetzigen Wohnung!

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Re: dieElle und Bitterflocke

Antwort von Butterflocke am 25.03.2007, 12:26 Uhr

Nicht jeder Vertrag ist rechtswirksam. Nimm doch den Mietvertrag erst einmal zum Mieterbund oder zu einem freien Anwalt mit und schildere die Situation.

Grundsätzlich hast du (und das ist ganz wichtig) ZWEI VERSCHIEDENE und voneinander unabhängige (leider) Probleme zu bewältigen. Und genauso solltest du die Sache angehen. Getrennt voneinander!

D.H ich würde an deiner Stelle zunächst mal abklären, zu welchen Arbeiten ihr verpflichtet seid. Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist wirksam. Einfach deshalb, weil es dort nicht stehen dürfte! Aber das würde jetzt zu weit führen. Sowas musst du einfach an entsprechender Stelle abklären. Das wäre für mich der erste Schritt, damit ich weiß, was überhaupt für Kosten auf mich zukommen!

Zweites Problem: Der Umzug und seine Kosten!
Hier sehe ich immernoch schwarz, dass ihr vom Amt Hilfe bekommt. Aber das ist nur meine bescheidene Einschätzung aufgrund der Gesetzeslage. Auch hier würde ich dir einen Besuch beim Anwalt dringend empfehlen.

Was mir noch einfallen würde: Können euch evtl. Eltern/Schwiegereltern finanziell unter die Arme greifen?
Hierbei ist zwar auch einiges zu beachten (unbedingter Darlehensvertrag mit bestimmtem Wortlaut, da sonst eine Anrechnung als "Einkommen" erfolgen würde....), aber es wäre eine Lösungsmöglichkeit, um erstmal aus der Wohnung heraus zu kommen. Und: Geliehen ist geliehen. Auch die Unterstützung vom Amt wäre hinsichtlich dieser Kosten nur geliehen!

Mehr fällt mir hierzu im Moment auch nicht ein. Es tut mir wirklich leid für euch! Ich habe selbst einmal Erfahrungen mit Schimmel gemacht.....

LG
Flocke

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Danke

Antwort von xLelaKx am 25.03.2007, 22:10 Uhr

Leider können wir von unserer Familie keine Unterstützung erwarten. So gerne (zumindest meine Familie) helfen würde!

Oh man, das ist doch alles so ein riesen Mist, ich möchte echt mal wissen wie andere das so hinbekommen so alle 3 jahre umzuziehen und alles bezahlt zu bekommen!

Ich werde morgen mal abwarten, aber die kosten alleine tragen können wir definitiv nicht!

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