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Geschrieben von biggi71 am 07.09.2013, 11:14 Uhr

warum sitzerhöhungen?????

ja sind erlaubt, ABER:
ich kopiere mal rein...

Sitzerhöhungen gehören in die Gewichtsgruppen 2 und 3. Sobald das Kind also 15 kg schwer ist, darf eine einfache Sitzerhöhung benutzt werden.

Ob einfachste Sitzerhöhung oder komplettes System mit Rückenlehne – die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Fahrzeugdreipunktgurt.

Einfache Sitzerhöungen bieten keinen Seitenschutz, haben oftmals keine Führungen für den unteren Gurt und natürlich auch keine Führung für den Diagonalgurt. Schläft das Kind ein und kippt zur Seite, rutscht es meist auch aus dem oberen Gurt heraus.

Ganz besonders für kleine Kinder (ab 15 kg - nach dem Ausstieg aus dem Vorgängersystem) sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne zwar rechtlich zulässig aber nicht zu empfehlen.



wir hatten gerade eine polizeikontrolle vor dem kindergarten.
eltern die ihre kinder auf sitzerhöhungen transportiert haben wurden aufgeklärt, wie unsicher diese sind (wenn auch erlaubt!!).

 
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