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Geschrieben von Julie am 17.04.2013, 19:58 Uhr

Wann den Arbeitgeber informieren?

Der Arbeitgeber muss, sobald er von der Schwangerschaft weiß, das staatliche Amt für Arbeitsschutz (früher Gewerbeaufsichtsamt, richtig, vallie) informieren. Die Schwangere selber ist nicht verpflichtet, was zu sagen, "soll" dies aber tun (O-Ton MuSchG).

 
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