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Geschrieben von shinead am 17.04.2013, 17:10 Uhr

Wann den Arbeitgeber informieren?

Du musst überhaupt nicht.
Dann stehen dir aber keine Deiner Rechte aus dem Mutterschutzgesetz zu.

Der Fairness halber würde ich aber schon raten in der 13-15.SSW damit raus zu rücken. Die Schwangerschaftsvertretung muss ja noch eingestellt und angelernt werden.

 
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