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Geschrieben von Benedikte am 08.06.2019, 12:29 Uhr

unentschlossen

ich bin relativ unentschlossen.

Zum einen- die Erzieher sind gekündigt worden. Für ein Einmalvergehen finde ich das ziemlich drastisch, ich bin mir nicht einmal sicher, ob das arbeitsgerichtliche Bestand hätte. Ich meine, grob fahrlässig, ja. Aber wer mit zehn so kleinen Wimmelwürmern rausgeht, das fällt für mich unter gefahrgeneigte Tätigkeit.


Mein Mann und ich hatten unseren Erstgeborenen mal am Strand vergessen. Wir hatten gerade den zweiten, bevor wirzuürck zum auto sind, war immer gewusel wer noch was abbaut und macht und meist ging der mit Baby im MaxiCosi vor, der andere räumte Sonnenschutz ab- und einmal trafen wir uns am Auto ohne Kind 1. Vergessen, jeder dachte, der sei beim anderen- der hatte sich aber bei den Nachbarn zum Essen eingeladen. Wir sind als Eltern auch nicht gekündigt worden und die größten Vorwürfe haben wir uns selbst gemacht.


Kurzum- Rüge, ja. War denen vermutlich selbst auch klar. Aber mir ist schon die Kündigung eigentlich für Ersttäter zuviel. Und was wollen die denn strafrechtlich? Welcher Tatbestand soll verwirklicht sein? Aussetzung Schutzbefohlener??? Die haben das ja nicht absichtlich gemacht, sondern fahrlässig. Kurzum, ich als Hobbyjuristin sehe eigentlich gerade keinen Tatbestand.

Letztlich kennt man halt die Vorgeschichte nicht-aber so, bei dem, was mir aus dem artikel bekannt ist, würde ich sagen-overdone

 
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