Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cube am 21.09.2021, 10:37 Uhr

Und was passiert, wenn die Eltern da nicht auf einer Linie liegen?

Mhhh ... dann darf der für´s Kind wählen, der auch das Kindergeld erhält :-)

Ernsthaft: das ist natürlich ein Problem. Da müsste man bei einem Kind tatsächlich erst mal festlegen, wer für dieses Kind das Wahlrecht ausüben darf. Bei einer geraden Anzahl würde einfach pro Elternteil hälftig aufgeteilt - bei einer ungeraden Kinderzahl ... zB eben über das Kindergeld.
Oder man teilt die Stimme: jeder Elternteil erhält eine halbe Stimme.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.