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von DecafLofat  am 21.09.2021, 8:42 Uhr

wählen ab Geburt...

Weil wir es gestern davon hatten und mir einige so vehement widersprochen haben... Ein spannender kleiner meinungsartikel dazu in der Geo aus dem März 2021 (ich sitze gerade zur Kontrolle beim Lungenarzt)

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40 Antworten:

Re: wählen ab Geburt...

Antwort von DecafLofat am 21.09.2021, 8:42 Uhr

Teil2

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von DecafLofat am 21.09.2021, 8:43 Uhr

Teil3

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spannend finde ich vor allem

Antwort von DecafLofat am 21.09.2021, 8:44 Uhr

Dass ab 12 bis 15 Jahren die Peergroup mehr Einfluss als die Eltern hat, und nicht die Eltern den Kindern vorschreiben was sie zu wählen hätten. Und auch die Tatsache, dass es keine altersgrenze nach oben gibt. Jemand mit Demenz hat also ein volles Stimmrecht.

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Pamo am 21.09.2021, 8:49 Uhr

Kinder (auch) an die Macht. Das habe ich schon als Schülerin vertreten.
Volljährige sind genauso beeinflussbar wie Minderjährige und dürfen wählen.

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von cube am 21.09.2021, 9:06 Uhr

Ich finde, das Wahlalter sollte definitiv abgesenkt werden. Ob ich jedoch tatsächlich einem 12-jährigen den Weitblick zutraue, nicht nur das zu wählen, was ihm gerade wichtig ist und dabei alle anderen Standpunkte der Partei auszublenden ... mhhh...

Ich finde, hier wird etwas vermischt: das Eine ist eine Absenkung des Wahlrechts - das Andere die Frage, ob jemand, der unter Demenz leider oder auf Grund psychischer Einschränkungen nicht wirklich eine Entscheidung treffen kann.

Das zu vermischen oder das Eine (Demenz-Kranke dürfen auch wählen) als Begründung für das Andere (Kinderwahlrecht) zu nutzen ist nicht richtig.

Es öffnet aber eine ganze Menge Diskussionspunkte: wenn ich einem Demenzkranken Wahlrecht nehmen würde - welche Erkrankungen sind dann noch maßgeblich dafür, das man evt. nicht wählen darf? Hat ein verurteilter Straftäter dann überhaupt Wahlrecht verdient? Ab wieviel Jahren sollten Menschen denn wählen dürfen? Ab wann spreche ich ihm genügend Fähigkeit zu, sich entsprechende Informationen zu beschaffen? Ab 16 weil man dann auch schon Politikunterricht hatte? Oder schon ab 14 - schließlich ist man dann sogar alt genug, für Verfehlungen selbst den Kopf hinhalten zu müssen.
Sollten Eltern für ihre Minderjährigen Kinder wählen dürfen? Schließlich haben Kinderlose sozusagen mehr Stimme - sie wählen mit 1 Stimme für genau eine Person, sich selbst. Während Eltern mit ihrer 1 Stimme aber eigentlich mindestens 2 Personen vertreten, sich & Kind.
usw...

Ich finde das insgesamt eine sehr spannende Frage.

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"Kinder an die Mcht"

Antwort von _jadzia_ am 21.09.2021, 9:08 Uhr

Grönemeyer sagte dazu (weil auch der Text von Psychologen/Fachleuten/etc. zu Tode analysiert wurde):
"Ich wollte nur ein lustiges Lied schreiben"

Er meinte das nicht ernst, und "Kinder an die Macht", habe ich auch immer als das gesehen, was es ist: Eine humoristische, nicht ernst gemeinte Idee, die uns den Spiegel vorhalten soll, die Welt nicht so bierernst zu sehen, sondern auch mal naiv, mit Kinderaugen.

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Re: "Kinder an die Mcht"

Antwort von Pamo am 21.09.2021, 9:10 Uhr

Ich habe es aber ernst gemeint.

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Re: spannend finde ich vor allem

Antwort von _jadzia_ am 21.09.2021, 9:12 Uhr

Ist es unbedingt besser, wenn die Peer-Group auf die Wahlentscheidung Einfluss hat? Ich bin mir da wirklich nicht sicher.
Mein Kind hätte mit 13 die "Autofahrer-Partei" oder ähnliches gewählt, weil es damals völlig fasziniert (und eine wandelnde Enzyklopädie) von Autos/Technik/Marken/etc. war.
"Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun" - auch an der Wahlurne. Ob das gut oder schlecht wäre? Weiß ich nicht.

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Re: "Kinder an die Mcht"

Antwort von _jadzia_ am 21.09.2021, 9:14 Uhr

Ja, aber der Erschaffer des Liedes nicht, und das ist es, was man beachten und berücksichtigen sollte: Die Intention des Komponisten.
Du kannst selber was anderes daraus machen, das nennt man dann künstlerische Freiheit.

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Re: spannend finde ich vor allem

Antwort von Pamo am 21.09.2021, 9:15 Uhr

Bei Volljährigen ist die Peergroup genauso einflussreich und da ist es kein Grund zum Wahlausschluss.

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Re: "Kinder an die Mcht"

Antwort von cube am 21.09.2021, 9:16 Uhr

Gibst du denn dann deinem Kind zu Hause die Macht?
Denn da würde es ja anfangen, dies umzusetzen, wenn man es denn ernst meint damit, Kindern mehr Macht zu geben oder sogar die ganze ;-)

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Hase67 am 21.09.2021, 9:17 Uhr

Das war das, was ich einige Postings zurück meinte: Wer von den erwachsenen Wahlberechtigten ist denn so umfassend informiert, dass er von sich sagen könnte, er hätte DEN politischen Durchblick? Kindern und Jugendlichen wird gern vorgeworfen, dass sie sich nur auf die Themen fokussieren, die sie betreffen. Sorry, aber das tun erwachsene Wähler ganz genauso. Nicht allen haben dabei natürlich denselben Fokus, und nicht alle Eltern oder Großeltern "vergessen" ihre Kinder oder Enkel, aber wie manipulierbar Menschen duch hohle Phrasen sind, liest man auch an den Kommentaren hier im Forum.

Unabhängig davon fällt mir gerade in Zusammenhang mit den Triellen wieder auf, wie wenig Menschen mit inhaltlich schlüssiger Kommunikation anfangen können. Scholz macht in diesen Veranstaltungen nämlich meines Erachtens vor allem deshalb das Rennen, weil er am ruhigsten und - gefühlt - am souveränsten bleibt. Das schafft bei den Zuschauern Vertrauen. Wofür er steht, wird dabei fast sekundär. Laschets Argumentation ist zwar ein hoffnungsloses Kasperletheater und er ist am schlechtesten von allen vorbereitet, aber er trifft damit immer noch einen Nerv bei eingeschworenen Fans. Und Baerbock wird in den sozialen Medien oft allein schon dafür abgewatscht, wie ihre Stimme klingt. Oder die Leute hören ihr gar nicht zu, weil sie nur darauf achten, wie sie auftritt oder wieder Uraltkamellen wie die "Kobolde" oder die "Netzeinspeisung" aus dem hintersten Winkel kramen. Dass sie viel mehr Inhalte bietet als die beiden Herren (und nein, das hat nichts mit meiner politischen Ausrichtung zu tun, das bescheinigen ihr sehr viele, auch konservative, Politexperten) interessiert von den Zuschauern, die später abstimmen, wer am "kompetentesten" gewirkt hat, kein Schwein.

Nur so kann ich es mir auch erklären, dass viele gar nicht reflektieren, was es heißt, wenn ihnen ein Herr Lindner irgendeinen futuristischen, unrealisierbaren Blödsinn von e-Fuels erzählt. Weil sie ihn einfach gut finden.

Respekt vor der Lebensleistung alter Menschen, gut und schön. Aber sie sollten dann auch bitte schön eine Politik wählen, die ihren Kindern und Kindeskindern überhaupt noch die Chance gibt, so etwa wie eine Lebensleistung zu erzielen.

Übrigens, speziell an die CDU/CSU-Wähler gerichtet: Jeder, der z. B. einen CSU-Direktkandidaten wählt, sorgt dafür, dass sich der Bundestag um 20 weitere Sitze aufbläht. Wer sich also über zu hohe Diäten für Politiker aufregt und möchte, dass sich der Bundestag verkleinert (der sonst nach der Wahl voraussichtlich der größte seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland werden wird), der sollte nicht die Parteien wählen, die sich mit ihren üppigen Überhangmandaten unabhängig von den Abstimmungsergebnissen bei der Wahl Mehrheiten im Bundestag sichern. Und das sind die Parteien mit dem C im Namen, die sich gegen eine Wahlrechtsreform sperren.

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 9:23 Uhr

"Aufgebläht" wird das Parlament aber viel weniger durch die Überhangmandate an sich, sondern durch den Ausgleich für die anderen ...

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Kinder an die Macht?

Antwort von Berlin! am 21.09.2021, 9:25 Uhr

wie ich ja schon im Thread unten geschrieben habe: Ich schätze die Meinungen meiner Kinder. Bisweilen machen sie sehr kluge Anmerkungen, stellen sehr kluge Fragen.
Deswegen können sie Deutschland nicht regieren Aber man sollte sich anhören, was Kinder zu sagen haben.

Gebe ich meinen Kindern Macht?
Selbstverständlich! meine Kinder sind gleichwertige Mitglieder unserer Familie. Sie sind nur nicht in allem gleichberechtigt. aber sie dürfen und sollen sagen, was sie zu sagen haben und sie haben ein recht darauf, ernst genommen zu werden. ich höre ihnen zu, versuche, Wünsche zu berücksichtigen.
Natürlich altersgerecht. Aber wie sollen sie denn mit 18 auf einmal alles können und machen, wenn ich sie jetzt wie unmündige Wesen behandle?

Und deswegen finde ich Mitbestimmung von Kindern grundsätzlich eine tolle Idee. Schülerparlamente, Schülergremien in der Schule.....was spricht dagegen? Es führt viele hin zu mehr Verantwortung. Und es gibt Anerkennung und Feedback, das so wichtig ist.

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Re: spannend finde ich vor allem

Antwort von Hase67 am 21.09.2021, 9:31 Uhr

Es ist noch nicht mal ein Grund, jemanden von der aktiven Wahl auszuschließen. Scheuer ist dafür wohl das beste Beispiel.

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Es ist übrigens in der Pauschalität falsch, dass Demente "trotzdem" wählen dürfen

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 9:34 Uhr

Zumindest meines Wissens (das aber zugegeben möglicherweise nicht mehr aktuell ist) sind sie nicht mehr wahlberechtigt, wenn sie unter vollständiger Berreuung stehen.

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Miamo am 21.09.2021, 9:35 Uhr

Hier in NS waren kürzlich Kommunalwahlen und mein 16-jähriger durfte das erste Mal wählen. In der Schule wurde das Thema eingehend besprochen inkl. anonymer Probewahlen und auch die Schwerpunkte der zur Wahl stehenden Parteien wurden durchgegangen.

Mein Eindruck ist, dass viele Teenies am aktuellen politischen Zeitgeschehen sehr interessiert sind und über einen guten Überblick verfügen. Wie das allerdings bei 12-jährigen aussieht, mag ich nicht beurteilen.

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Re: spannend finde ich vor allem

Antwort von Hase67 am 21.09.2021, 9:38 Uhr

Sorry, ich sollte morgens meine Postings immer noch mal vor dem Abschicken durchlesen: Ich meinte natürlich die passive Wahl.

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Maxikid am 21.09.2021, 9:38 Uhr

Meine Lütte, 7. Klasse, hat morgen in der Schule Juniorwahlen. Ich bin doch sehr gespannt. LG maxikid

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Re: spannend finde ich vor allem

Antwort von _jadzia_ am 21.09.2021, 9:40 Uhr

So habe ich das nicht gemeint, in meinem Beitrag.

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Stimmt nicht mehr

Antwort von Berlin! am 21.09.2021, 9:41 Uhr

Bis Januar 2019 hattest du recht. dann hat das BVerfG genau das aufgehoben.

https://www.presseportal.de/pm/7969/5009544

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Dieses Jahr für die Bundestagswahl ...

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 9:46 Uhr

... würde ich dann meine Kinder zum sich Eintragen in die Wählerliste und zum Wahrnehmen der Wahl animieren ... natürlich nicht ohne sie vorher ordentlich zu briefen ... Meinem Sohn würde ich wortreich erklären, welche Partei ganz gewiss dafür sorgt, dass es uns gut geht und alle nett zueinander sind (s.u.) - selbstverständlich die von mir bevorzugte Die sind noch in einem Alter, in dem sie bei solchen Dingen noch auf uns Eltern hören ...

Ich finde, es ist einfacher, Kinder zum einigermaßen selbständigen, unabhängigen Denken zu erziehen und an Politik und die Zusammenhänge heranzuführen, wenn da noch nicht so viel dranhängt. Mir kann keine(r) erzählen, dass er da nicht mehr Einfluss auf seine Kinder nehmen würde, soöange das geht, als bei der bisherigen Lage ...

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von _jadzia_ am 21.09.2021, 9:47 Uhr

So etwas fände ich toll: Parallel zur Wahl die Möglichkeit, dass Kinder anonym* wählen, in so einer Juniorwahl, und zwar nach Altersgruppen sortiert, um Tendenzen erkennen zu können. Aber das wäre wahrscheinlich ein wahnsinniger Aufwand.

*und jeder weiß, dass DAS bei Kindern ein Ding der Unmöglichkeit ist

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Maxikid am 21.09.2021, 9:48 Uhr

lach...nach dem Kreuz, kommen sie kreischend aus der Wahlkabine....ich habe XY gewählt. Ja, da wird nicht lange etwas geheim bleiben. LG

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Re: Stimmt nicht mehr

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 9:54 Uhr

Ah, ok, danke. Irgendwie war da auch so erwas im Hinterstübchen ...

Nach dieser Entscheidung dürfen dann wahrscheinlich auch mehr psychisch kranke umd geistig behinderte Menschen wählen.

Um ehrlich zu sein und dafür mag man mich steinigen, ich sehe das kritisch ...

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Re: Greife nochmal aus meinem Post weiter oben auf...

Antwort von cube am 21.09.2021, 10:18 Uhr

was ist dann auch mit der Frage, ob Eltern nicht zB bis diese x Jahre alt sind, ebenfalls eine Stimme abgeben dürfen?
Sp gesehen stimmt ja jeder Kinderlose mit seiner einen Stimme für genau eine Person im Haushalt ab - sich selbst.
Eltern aber haben ebenfalls nur 1 Stimme - obwohl sie nicht nur fürs ich selbst wählen, sondern ja auch für ihre Kinder, die ebenfalls zum Haushalt gehören.

Ich fände es sehr interessant zu wissen, wie dann ein Wahlergebnis ausfallen würde, wenn Eltern eben pro Kind eine weitere Stimme hätten.

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Pamo am 21.09.2021, 10:29 Uhr

Auch das gibt es nicht selten bei Volljährigen jeden Alters. (Ich habe wiederholt an der Wahlorganisation mitgearbeitet)

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Und was passiert, wenn die Eltern da nicht auf einer Linie liegen?

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 10:29 Uhr

Mein Mann und ich haben z.B. selten identisch gewählt...

Oder eine andere Entscheidung treffen würden als das schon einigermaßen verständige Kind?

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 10:33 Uhr

Na ja, es ist ja aich nicht verboten, offen zu sagen, wen man wählen möchte/gewählt hat ...

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Re: Und was passiert, wenn die Eltern da nicht auf einer Linie liegen?

Antwort von cube am 21.09.2021, 10:37 Uhr

Mhhh ... dann darf der für´s Kind wählen, der auch das Kindergeld erhält :-)

Ernsthaft: das ist natürlich ein Problem. Da müsste man bei einem Kind tatsächlich erst mal festlegen, wer für dieses Kind das Wahlrecht ausüben darf. Bei einer geraden Anzahl würde einfach pro Elternteil hälftig aufgeteilt - bei einer ungeraden Kinderzahl ... zB eben über das Kindergeld.
Oder man teilt die Stimme: jeder Elternteil erhält eine halbe Stimme.

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Re: Stimmt nicht mehr

Antwort von Berlin! am 21.09.2021, 10:38 Uhr

Darf man ja auch kritisch sehen. Ist ja auch nicht unproblematisch.
Das ist halt das Problem: Urteil und die Umsetzung in der Praxis.
Das BverfG sagt auch: Einflussnahme darf es nicht geben.
Aha. Und wie soll es denn ohne gehen bei jemandem, der kaum noch seinen Namen schreiben kann....?

Ich kann mir vorstellen, dass in der Praxis die wenigstens schwerst Dementen oder sonst wie pflegebedürftigen Menschen Wählen.

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Re: Und was passiert, wenn die Eltern da nicht auf einer Linie liegen?

Antwort von Hase67 am 21.09.2021, 10:50 Uhr

In meiner Herkunftsfamilie wäre das eine spannende Konstellation gewesen: Meine Mutter war bei den Grünen, mein Vater war ein glühender Fan von Franz-Josef Strauß.

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Re: Und was passiert, wenn die Eltern da nicht auf einer Linie liegen?

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 11:00 Uhr



O je ...

Ganz so krass sind die Unterschiede bei meinem Mann und mir nicht, aber, wie gesagt, wir wählen auch selten identisch. Wir hätten ja immerhin 2 Kinder ... wenn die dann aber aich noch ihren eigenen Kopf bekommen, würde es verzwickt ...

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Re: Stimmt nicht mehr

Antwort von Hase67 am 21.09.2021, 11:23 Uhr

Das Problem ist halt: Wo ziehst du die Grenze? Nicht jeder psychisch Kranke ist ein radikaler, potenzieller Massenmörder, nicht jeder geistig Behinderte kann nur Klötzchen aufeinander stapeln. Warum sollten zum Beispiel Menschen, die eine medikamentös gut eingestellte Schizophrenie oder eine geistige Behinderung, mit der sie trotzdem am Leben teilhaben können und arbeiten gehen, nicht wählen dürfen?

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Natürlich! Aber wir reden hier doch speziell von denen, die ...

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 13:01 Uhr

... unter vollständiger Betreuung stehen. Die waren nämlich bis vor kurzem tatsächlich nicht (mehr) wahlberechtigt und bei einer geistigen Verfassung, die eine umfassende Betreuung erforderlich macht, sehe ich die Wahlberechtigung in der Tat kritisch (Menschen, die völlig lebenstunüchtig sind hins jeglicher Alltagsbelange, aber brilliant politisch denken können, mag es geben; da würde ich aber sagen, das sind absolute Einzelfälle...)

Es ist ja auch nicht jede(r) an Demenz Erkrankte schon ein nur noch vor sich hinsabberndes, altes Wrack, das gar nichts mehr blickt ... selbst, wenn er/sie CDU wählt ...

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Re: Stimmt nicht mehr

Antwort von Feuerschweifin am 21.09.2021, 13:02 Uhr

Die Grenze wäre mMn passend, wenn jemand unter Betreuung steht, keine Rechtsgeschäfte mehr alleine tätigen darf.

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Eben!

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 13:28 Uhr

Vollständige Betreuung.

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Re: Stimmt nicht mehr

Antwort von Berlin! am 21.09.2021, 13:57 Uhr

Na ja, das ist aber bei einer Betreuung ganz oft der Fall, das Rechtsgeschäfte zustimmungsbedürftig sind. Nämlich immer dann, wenn der Teilbereich "Vermögenssorge" betroffen ist und betreut wird.

Die Grenze ist doch dann erreicht, wenn jemand ohne fremde Hilfe gar nicht in der Lage ist, einen stift zu halten, zur Wahl zu kommen UND sich eine meinung bilden kann.

ganz praktisch:
Das hat glaube ich eher theoretische Relevanz.
Man muss halt aufpassen, dass nicht irgendein Honk für alle möglichen vollpflegebedürftigen, sabbernden und vor sich hin vegetierenden Menschen in zB Pflegeheimen Wahlunterlagen beantragt und sie dann ausfüllt.

Also außer natürlich, er wählt grün. dann isses okay

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Re: Stimmt nicht mehr

Antwort von Sille74 am 21.09.2021, 14:19 Uhr

Na ja, geistig behinderte Menschen können soöche Dinge wie Srift halten oder Örtlichkeiten aufsuchen schon, haben aber häufig ein sehr kindliches Gemüt, sind auf dem Stand von 4-, 6- oder 10-jährigen und dementsprexhend schon auch beeinflussbar. Und das meine ich in keiner Weise negativ... Dann wären wir wieder bei den Kindern ... konsequenterweise müsste man dann tatsächlich auch Kinder wählen öassen ...

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Re: wählen ab Geburt...

Antwort von SassiStern am 21.09.2021, 14:48 Uhr

Ist man dann auch voll strafmündig ab Null Jahre?

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