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Geschrieben von Jo2003 am 08.01.2006, 13:44 Uhr

@ Tina78

"Markenrechtsverletzung" was genau bereichnet man damit? Hast du gefälschte Markenwaren bei E... angeboten? Hast du jetzt eine Vorstrafe an der Backe? 5000 Euro Strafe/Anwaltskosten ist ganz schön hart. Mein Mann hat mal ein noch eingeschweißtes Buch bei E... als "Neu" angeboten, ihm wurde gleicht mit einer Anzeige gedroht, weil er es unter dem ISBN-Wert angeboten hatte. Er hätte Neuwertig angeben müssen auch wenn es noch Org. verpackt ist. Bei E... muss man ganz schön aufpassen, was man anbietet. Es soll ja Anwälte geben, die von solchen "Kleinkriminellen" leben und die Texte durchstöbern und dann Abmahnungen verschicken mit Beträgen ab 300,- €.

 
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