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Geschrieben von Jo2003 am 07.01.2006, 18:48 Uhr

Gericht / Staatsanwaltschaft

Wenn man etwas "kriminelles" (Kleinigkeiten, z. B. Ebaybetrug im kleinen Rahmen, Schwarzfahren, etwas geklaut hat...) und dann "erwischt" wird, wer entscheidet über eine evtl. Geldstrafe? Der Staatsanwalt oder das Gericht - oder entscheidet der Staatsanwalt, ob es vor ein Gericht geht??? Kann ein Staatsanwalt einfach eine Geldstrafe "verhängen" ohne das die Strafe vom Gericht entschieden wurde? Können beschlagnamte z. B. Handys mit wirklich einem gehören eingehalten werden? Wer entscheidet so was?

 
6 Antworten:

Re: Gericht / Staatsanwaltschaft

Antwort von Tina78 am 07.01.2006, 19:21 Uhr

Ich hatte dieses Problem letztes Jahr muss ich sagen, aber es ging um Markenrechtsverletzung die ich unbewussterweise " nur" 3 mal im ganz kleinen Stil bei Ebay begangen hatte. Musste eine Unterlassungspflichterklärung unterschreiben, dann bekam ich noch eine Unterlassungs.. keine Ahnung wie das heisst vom Gericht. Wäre auch vor Gericht gegangen- der Gegenanwalt war mehr als aggressiv und nur auf Provit seinerseits aus- wenn sich die Anwälte nicht dan doch auf aussergerichtlich geeinigt hätten zumal ich keine Vorstrafen hatte ( war ja ein totaler Witz hab das unbewusst und nochdazu auf der Ebene einer echten Lapallie) wärs vor Gericht gegangen und es wäre Anklage erhoben worden wegen Markenrechtsverletzung die ich so wie das Deutsche Gesetz aussieht auch haushoch verloren hätte und noch mehr für diese Lächerlichkeit hätte bezahlen müssen.
So kostete mich der ganze Mist " nur" 5.ooo Euro ... Anwalt-Strafe etc.. inkl.
Ich könnt mich heut noch echt todlachen über dieses ganze Kacke... der reinste Witz war das. Aber naja, man hat kräftig an mir vedient und dass obwohls wirklich unbewusst und keinesfalls vorsätzlich war.
Wies sonst ausschaut mit Gericht und Co weiss ich leider nicht... vieleicht hat meine Story aber geholfen ?ß

Tina

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kleinigkeiten???

Antwort von brockdorf am 07.01.2006, 19:46 Uhr

???wo ziehst du denn deine persönliche grenze???erst beimord oder schon bei körperverletzung?
ein kleiner ebay-betrug kann ein armes schwein ganz schön ins rudern bringen; schwarzfahren-also ohne führerschein bedeutet auch fahren ohne versicherungsschutz etc-dann stell dir mal vor du fährst nen familienvater über den haufen-wer kommt denn jetzt für die folgekosten auf???
tausend beispiele-aber sorry ich habe kaum verständnis für sowas!
wenn jmd essen klaut aus hunger das kann ich verstehen, aber das war es dann auch fast.

zum thema: der staatsanwalt kann mit zustimmung der gegenseite auch bußgelder und geldstrafen festlegen...wenn keine einigkeit besteht, dann das gericht!

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Re: Alsooo

Antwort von Kismet81 am 07.01.2006, 23:50 Uhr

Hallo,

in der Regel ist es so das solche Fälle eingestellt werden. Sprich Ebaybetrug oder andere "kleinere" Betrugsfälle sei es mit EC-Card oder sonstwie. Wenn sich die Gerichte mit jedem solcher Delikte beschäftigen müssten hätten sie wirklich meehr als genug zu tun.

Der erste weg ist immer der der Kripo, die hört sich beide SEiten an und dann entscheidet der Staatsanwalt ob das Verfahren z.b. wegen gerinfügigkeit eingestellt wird. Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit sich mit der Gegenseite zu einigen z.b. Ratenzahlung etc.

GGf. kann der Staatsanwalt auch ohne Gericht und mit Einverständnis beider Parteien eine Geld- bzw. Ordnunggsstrafe verhängen. Gerichtsprozesse im klassischen Sinne gibt es da sowieso nicht, wenn überhuapt ein Richter die Akte zu Gesicht bekommt dann entscheidet der in alleine in seinem Büro..also nix Prozess oder sonstwas.

Beschlagnahmte Waren die nachweislich dir gehörn müssen wiedre ausgehändigt werden, muss aber deinerseits einwandfrei belegt werden können.

Liebe Grüße

Kismet

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Re: ich als Hobbyjuristin

Antwort von Benedikte am 08.01.2006, 1:14 Uhr

bin mit den bislang gegebenen Antworten nicht ganz zufrieden, auch wenn Kismet schon ( wenn ich mch recht erinnere) relativ nah dran ist.

Man muss zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften entscheiden. Im Zivilrecht- Tinas Fall- geht es um privatrechtlichre beziehungen gleichartiger Rechtsnaturen, da kann man verhandeln ueber Geld, es geht immer nur um schadenersatz und soclhe Sachen udn nie um Strafen-geldstrafen, Freiheitsstrafen oder was auch immer.

Beim Strafrecht steht der Staat gegen den Uebeltaeter. Und dann wird geschaut- erst was die Polizei ermittelt, wenn die meinen, da ist was strafbares passiert, geht die akte an die StA. Und bei den von Dir genannten Faellen hat der Staat kein Interesse an einem gro0en gewese, sprich, der Staatsanwalt kann wegen Geringfuegigkeit einstellen. Das steht irgendwo in der StPO, Paragraphen 153, 154 und so- bei einem vergehen ( also Strafandrohung unter zwei Jahren-oder so) kann die StA mit Zustsimmung de s fuer die HV zustaendigen Gerichts einstellen- gegen geldbusse oder so.
Wenn die StA nicht einstellen will, erheben sie anklage, wenn das gerciht das fuer ueberfluessig haelt, lehnt es aber ab.

Und ja- Sachen duerfen einbehalten werden. bei Heroin und so passiert das regelmeassig, bei hehelerware auch- es gibt aber auch Faelle, wi sienem das auto abgenommen haben, weil er damit einem Bankueberfall gemacht hat.

Benedikte

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Re: Gericht / Staatsanwaltschaft ... alles ganz anders !

Antwort von Kalogo am 08.01.2006, 1:21 Uhr

Hallo,
sorry, aber Klugscheißmodus an, weil es doch ganz anders aussieht als bisher gesagt :

Die Staatsanwaltschaft kann ohne das Gericht keine Geldbuße, Geldstrafe oder sonstwas bestimmen. Das zuständige Gericht - bei dem sonst angeklagt würde - muß einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (also z.B. eine Geldbuße) zustimmen.
Auch bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit muß das Gericht meist zustimmen (führt zu weit, hier alle Einzelheiten zu schreiben).

Die "Gegenseite" - gemeint ist wohl ein durch die Tat evt. Geschädigter ? - muß einer Einstellung des Verfahrens oder der Höhe einer Geldbuße nicht zustimmen.
(Bei der Abmahnung, von der hier jemand geschrieben hat, handelt es sich nicht um ein Verfahren, bei dem irgendeine staatliche Stelle beteiligt ist !)

Die Ansicht, "Kleinkram" würde nicht verfolgt, sondern sowieso folgenlos eingestellt, hält sich hartnäckig, stimmt aber jedenfalls für Baden-Württemberg nicht. Staatsanwaltschaften und Gerichte befassen sich mit unglaublich viel vermeintlichen Kleindelikten. Für einen Ersttäter kommt eine Einstellung nur bei einem Schaden von ca. 10-20 Euro in Betracht; im Wiederholungsfall - das hat man im Auge ! - geht's auch dem Schwarzfahrer oder Ladendieb gehörig an den Kragen.

Und zur Beschlagnahme :
Über die Einziehung entscheidet letztlich auch das Gericht.

Übrigens landet man auch mit einem Strafzettel über 5 € wegen Falschparkens letztlich beim Gericht, wenn man sich weigert, das Verwarnungsgeld zu zahlen.

Und Klugscheißmodus wieder aus ;-)
Gruß Julia

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Nachtrag ...

Antwort von Kalogo am 08.01.2006, 1:26 Uhr

Benediktes Post ausgenommen - hatte ich noch nicht gesehen.
Nettes Hobby *g*

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