Geschrieben von ellert am 10.08.2004, 23:51 Uhr |
supernett DANKE für die ausführliche Antwort
Hallo MR32
ich kenne Dich zwar nicht
aber die Art Deiner Antworten lässt messerscharf darauf schliessen, dass ich Dir nicht sehr sympatisch bin...
Was ich geunden habe:
(1) Beamte haben Anspruch auf Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, das nach dem 31.12.1991 geboren ist
(1) Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eine Kindes, das nach dem 31. Dezember 1991 geboren ist
(1) Beamte haben nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes Anspruch auf Elternzeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge.
(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes,
Aber vielleicht bin ich ja zu blond zum Suchen
dagmar
- Frage an die Beamtinen hier ! - Ellert 10.08.04, 15:25
- Re: Frage an die Beamtinen hier ! - krissie 10.08.04, 15:45
- Mehrere Fragen auf einmal... - Ralph 10.08.04, 15:48
- Re: Mehrere Fragen auf einmal... - ellert 10.08.04, 16:14
- Nochmal Antwort... - Ralph 10.08.04, 16:42
- Auch mitsenfe, obwohl kein Beamter - tinai 10.08.04, 18:15
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- Re: Frage an die Beamtinen hier ! - KaMeKai 10.08.04, 19:12
- Als BEAMTIN hast du bis zu 7 Jahre Erziehungs- - Mr32 10.08.04, 19:47
- seit wann denn das ??? - ellert 10.08.04, 22:00
- Re: seit wann denn das ??? - Mr32 10.08.04, 23:09
- supernett DANKE für die ausführliche Antwort - ellert 10.08.04, 23:51
- Nicht dumm anmachen lassen... - Ralph 11.08.04, 0:07
- @ Ralph - ellert 11.08.04, 9:49
- Nicht dumm anmachen lassen... - Ralph 11.08.04, 0:07
- supernett DANKE für die ausführliche Antwort - ellert 10.08.04, 23:51
- Re: seit wann denn das ??? - Mr32 10.08.04, 23:09
- seit wann denn das ??? - ellert 10.08.04, 22:00
- noch eine Antwort - witha 11.08.04, 13:31