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Geschrieben von Lollipups am 09.07.2019, 18:08 Uhr

Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Sollte individuell entschieden werden, WER WANN für WAS belangt wird.
12 Jährige, die ein Mädchen vergewaltigen, sollten defintiv eine angemessene Strafe erhalten. 12 Jährige, die ein Überraschungsei ausm Getränkemarkt mitgehen lassen, da sollte ein Auge zugedrückt werden. Natürlich sollten die Eltern dem Kind dann erklären, warum das nicht in Ordnung ist. Ich hab damals besagtes Ei aus einem Getränkemarkt mitgehen lassen und wurde von meiner Mutter dabei ertappt. Blöderweise hatte ich eine riesen Beule in meiner Jackentasche. Da gabs nen Anschiss und damit hat sich die Sache erledigt.
Also nicht jedes 12 Jährige Kind sollte belangt werden. In erster Linie ist zu klären, wie schwerwiegend das Vergehen ist.
Wenn ich weiter drüber nachdenke, dann ist es schon ganz schön krass, was die jungen Kerle da abgezogen haben.
Da frage ich mich ernsthaft, wie sowas zustande kommt. Wie man als Kind schon auf solche Gedanken kommen kann.

 
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