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Geschrieben von cube am 08.07.2019, 21:32 Uhr

Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Oder eben die Möglichkeit, je nach Reife! entsprechend zu verhandeln/Alter runter zu setzen.
Dazu sei aber ein schon mal erwähntes Bspl. genannt: Der Fall Bulger in England. Die Täter waren 10 Jahre alt und haben ein 3-jähriges Kind zu Tode gequält.
Es wurde nach Erwachsenem-Strafrecht verhandelt. Aber eben auf Grund der Schwere des Verbrechens (ist sowohl in GB als auch USA möglich), nicht auf Grund festgestellter höherer Reife. Sprich: hier wurde eher der Empörung der Bevölkerung entsprochen. Später musste dann das - zwangsläufig nach Erwachsenen-Strafrecht - hohe Strafmaß korrigiert werden. Denn die beiden Kinder hatten - unabhängig von der Schwere des Verbrechens - die Verhandlung überhaupt nicht verstehen können.

Und genau darum geht es eben auch bei der Altersgeschichte: oft begehen diese Kinder/Teenies Verbrechen, die uns absolut empören und weil sie nicht zu einem Kind passen, nicht kindlich genug sind, wollen wir ein Strafmaß wie bei einem Erwachsenen.
Aber es ist eben ein Kind und egal, was es getan hat - das ändert nichts daran, dass es eine Verhandlung nach Erwachsenem-Recht vermutlich gar nicht verstehen kann. Das Verständnis für diese Dinge ist aber Voraussetzung, um überhaupt verhandeln und urteilen zu können. Ansonsten sind wir auf einem Level mit den USA - dort können auch geistig Behinderte, die weder ihre Tat verstehen, geschweige denn eine Verhandlung, zum Tode verurteilt werden.

 
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