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Geschrieben von cube am 09.07.2019, 8:27 Uhr

Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Und wieder einmal die Frage: was schlägst du denn vor?

Man könnte zB bei unter 14-jährigen das Jugendamt stärker involvieren. Mehr auf Maßnahmen gehen, an denen diese Kinder dann teilnehmen müssen. Denn bisher wurde es ja dann mehr oder weniger den Eltern überlassen, wenn diese nicht total auffällig waren.

Ein 12-jähriger würde aller Wahrscheinlichkeit nach einer Verhandlung nach Jugendstrafrecht auch nicht wirklich folgen können. Genau so wie ein 14-jähriger einer Verhandlung nach Erwachsenen-Strafrecht nicht folgen könnte.
Es wird doch nichts nutzen, einen 12-jährigen, der offensichtlich nicht begriffen hat, das zB eine Vergewaltigung keine "Kavaliersdelikt" oder eine "Dummheit" ist, einfach mal wegzusperren. Da muss doch viel eher etwas passieren, das dessen Verständnis erst mal gerade rückt.

 
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