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Geschrieben von lymue92 am 08.07.2019, 20:21 Uhr

Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Es gab den "Vorschlag", dass Alter auf 12 zu senken. Viele sind dagegen gewesen.

Alternativ könnte ein Übergangsbereich geschaffen werden. Ähnlich dem Jugendstrafrecht für 18 bis 21 jährige.

Im Hinblick auf organisierte Diebesbanden - von denen schon berichtet wurde - würde ich eine für 10 bis 14 jährige machen.

Sprich Gespräch mit Eltern, Lehrern, Jugendamt und dem vermeintlichen Täter um die Reife festzustellen.

Dann Entscheidung ob Anklage weil sich der Konsequenzen durchsus bewusst oder eben Therapie um erneuter Tat vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.

Ich bin parteilos und kenne auch keinen der Aktiv in einer Partei oder einer Bürgerbewegung ist.

Aber vielleicht eine von euch??!! Von allein macht die Regierung nichts. Aber vielleicht ist mein Vorschlag Anreiz für jemand was zu bewegen. Ich bin eher Einzelgängerin und mir fehlen da echt die Kontakte.

 
20 Antworten:

Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von cube am 08.07.2019, 21:32 Uhr

Oder eben die Möglichkeit, je nach Reife! entsprechend zu verhandeln/Alter runter zu setzen.
Dazu sei aber ein schon mal erwähntes Bspl. genannt: Der Fall Bulger in England. Die Täter waren 10 Jahre alt und haben ein 3-jähriges Kind zu Tode gequält.
Es wurde nach Erwachsenem-Strafrecht verhandelt. Aber eben auf Grund der Schwere des Verbrechens (ist sowohl in GB als auch USA möglich), nicht auf Grund festgestellter höherer Reife. Sprich: hier wurde eher der Empörung der Bevölkerung entsprochen. Später musste dann das - zwangsläufig nach Erwachsenen-Strafrecht - hohe Strafmaß korrigiert werden. Denn die beiden Kinder hatten - unabhängig von der Schwere des Verbrechens - die Verhandlung überhaupt nicht verstehen können.

Und genau darum geht es eben auch bei der Altersgeschichte: oft begehen diese Kinder/Teenies Verbrechen, die uns absolut empören und weil sie nicht zu einem Kind passen, nicht kindlich genug sind, wollen wir ein Strafmaß wie bei einem Erwachsenen.
Aber es ist eben ein Kind und egal, was es getan hat - das ändert nichts daran, dass es eine Verhandlung nach Erwachsenem-Recht vermutlich gar nicht verstehen kann. Das Verständnis für diese Dinge ist aber Voraussetzung, um überhaupt verhandeln und urteilen zu können. Ansonsten sind wir auf einem Level mit den USA - dort können auch geistig Behinderte, die weder ihre Tat verstehen, geschweige denn eine Verhandlung, zum Tode verurteilt werden.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Lusiana am 08.07.2019, 21:46 Uhr

Es muss doch auch irgendwas dazwischen geben, ich las, dass bei den Zwölfjährigen die Delikte gar nicht verschriftlicht werden, die Polizei muss diese Kinder wieder laufen lassen.
Ich finde auch nicht, dass sie unbedingt ins Gefängnis müssen, aber ich finde, dass sie unter kompetente Aufsicht gehören, dass diese Aufsicht kontrolliert wird, solange es sich um das Elternhaus handelt. außerdem fände ich gut, wenn diese Peergroup keine Chancen hat, sich weiter zu treffen, Umzug aufs platte Land, falls die Familien geduldet sind, genau überprüfen, ob die Duldung weiter laufen muss...etc

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von lymue92 am 08.07.2019, 21:53 Uhr

Erwachsenenstrafrecht scheidet definitiv aus.

Aber eben Prüfung ob von der Reife her das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.

Sofern ein gewisses biologisches Alter erreicht ist.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Shanalou am 09.07.2019, 7:59 Uhr

Was soll in dem Alter bitte an Reife da sein??? Das ist mitten in der Pubertät und damit scheidet jegliche Reife aus. Natürlich muss da etwas passieren, aber doch nicht mittels Strafrecht.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Jana287 am 09.07.2019, 8:00 Uhr

Was dann? Bootcamp in Bulgarien?

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von cube am 09.07.2019, 8:27 Uhr

Und wieder einmal die Frage: was schlägst du denn vor?

Man könnte zB bei unter 14-jährigen das Jugendamt stärker involvieren. Mehr auf Maßnahmen gehen, an denen diese Kinder dann teilnehmen müssen. Denn bisher wurde es ja dann mehr oder weniger den Eltern überlassen, wenn diese nicht total auffällig waren.

Ein 12-jähriger würde aller Wahrscheinlichkeit nach einer Verhandlung nach Jugendstrafrecht auch nicht wirklich folgen können. Genau so wie ein 14-jähriger einer Verhandlung nach Erwachsenen-Strafrecht nicht folgen könnte.
Es wird doch nichts nutzen, einen 12-jährigen, der offensichtlich nicht begriffen hat, das zB eine Vergewaltigung keine "Kavaliersdelikt" oder eine "Dummheit" ist, einfach mal wegzusperren. Da muss doch viel eher etwas passieren, das dessen Verständnis erst mal gerade rückt.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Jana287 am 09.07.2019, 8:34 Uhr

Ich bin ganz bei der Ausgangsposterin. Bei so schweren Verbrechen wie Vergewaltigung, Mord - da kann man nicht sagen dududu, das war jetzt aber nicht schön, morgen gehst Du wieder in die Schule. Ich finde auch, bei aller Unreife wissen auch Kinder, dass das ein NOGO ist und es gehört bestraft. Das muss man auch die Bevölkerung schützen.

Also sollte es vielleicht geschlossene Einrichtungen für junge Straftäter geben.

Bist Du wirklich der Meinung, ein 12-jähriger weiss nicht, dass eine Vergewaltigung kein Kavaliersdelikt ist? Ein Kind in dem Alter sollte wissen „Was du nicht willst, dass man dir tu', das füg auch keinem andern zu.“ Das ist das Minimum, und wenn das Elternhaus das nicht vermitteln kann, dann müssen sie es woanders lernen.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Mehtab am 09.07.2019, 9:39 Uhr

Ja, ich bin auch für eine Herabsetzung der Strafmündigkeit, wie die dann genau ausgestaltet wird, müsste im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, denn es kann nicht sein, dass 10 bis 14-Jährige, die schwere Verbrechen begehen, straffrei ausgehen, weil sie nicht strafmündig sind. Die Jugendämter sind mit solchen "Kalibern" vollkommen überfordert. Da muss die Polizei ran, und Verbrechen müssen ins Strafregister eingetragen und gespeichert werden. Was soll denn das: Die Jugendlichen sind bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten, möglicherweise deshalb, weil ihre Daten nicht gespeichert werden durften. Nein, so kann es nicht weitergehen. Auch Zehn- bis Vierzehnjährige müssen für ihre Taten einstehen.

Man hat früher die Strafmündigkeit so hoch angesetzt, weil man davon ausging, dass jüngere Kinder keine schwerwiegenden Straftaten begehen würden. Aber das hat sich ja grundlegend geändert, wie wir gerade feststellen. Die Herkunft ist mir dabei vollkommen egal, aber sie gehören zur Rechenschaft gezogen, egal ob sie biodeutsch oder sonst etwas sind.

Das Opfer liegt verletzt und traumatisiert im Krankenhaus, und ist durch dieses Verbrechen für sein ganzes Leben geschädigt, und die Täter können nicht belangt werden, weil sie strafrechtlich noch Kinder sind. Nein, so kann das nicht bleiben. Da muss etwas passieren.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von kati1976 am 09.07.2019, 11:15 Uhr

Ich bin dagegen. Es sind Kinder und die können die Tragweite einfach nicht abschätzen.

Würdet ihr eigentlich auch alle so abgehen,wenn es Kinder mit deutschem Namen und deutschen Aussehen gewesen wären?

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Jana287 am 09.07.2019, 11:46 Uhr

Ich für meinen Teil :ja, ich würde genauso abgehen.

Gegenfrage :stell Dir mal vor, 5 so junge biodeutsche hätten ein 18 jaehriges geistig behindertes Flüchtlingsmaedchen misshandelt und vergewaltigt. Wie wäre dann hier der Tenor? Und in den Medien?

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von lymue92 am 09.07.2019, 12:08 Uhr

Ich persönlich ja. Mir ist in dem Moment die Herkunft egal.

Hier mal ein Fall mit Lösungsvorschlag:

Kind wird beim Klauen erwischt. Sagt Mutprobe. Wird in einer Akte vermerkt aber es bleibt bei Gespräch mit Polizei und Entschuldigung beim Opfer. Wird gleiches Kind wieder dabei erwischt - bitte nicht gleich stöhnen - 5 "Sozialstunden". Zum Beispiel im Tierheim helfen, im Seniorenheim mit den Bewohnern erzählen, Einkaufshilfe für Ältere. Und entsprechender Vermerk in einer Akte. Wird das gleiche Kind ein drittes Mal erwischt, wird der Staatsanwalt hinzugezogen und offiziell Anzeige wegen Ladendiebstahl mit Prozess. Das Kind hatte schließlich die Möglichkeit was aus dem ersten und spätestens zweiten Diebstahl zu lernen.

Lernen sie gleich drauß, wird die Akte zum 18. Geburtstag an das dann ehemalige Kind überreicht. So sieht es nochmal was es "früher" verbockt hat. Ist aber eben in keinem System.

Kommt es aber soweit, dass der Staatsanwalt hinzugezogen wurde wird alles was unter 14 passiert ist in die reguläre Jugendstrafakte überführt.

-------
Bei so schweren Sachen wie diese Vergewaltigung aber halt gleich beim ersten Mal psychologische Prüfung um die Reife festzustellen.

Den ich glaube tatsächlich, - bitte nicht sofort stöhnen - dass selbst 10 jährige das Ausmaß befreifen können. Warum? Weil Kinder schon im Kleinkindalter lernen, dass sie anderen nicht wehtun dürfen. Und um eine Frau zu vergewaltigen reicht es nicht zu sagen "bitte leg dich hin und mach die Beine breit". Es setzt Gewalt voraus. Ob der Täter selbst Opfer ist muss der Psychologe klären und eben entscheiden, ob er gdistig und emotional reif war zu erkennen das es falsch ist das zu tun. Daher der "vorgeschlagene" Toleranz oder Prüfungsbereich von 10-14 Jahren.

Ps. Über die Herkunft der "Kinder" in dem konkreten Fall weiß ich nichts. Mit gehts um eine prinzipielle Änderung im Strafrecht.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von kati1976 am 09.07.2019, 12:25 Uhr

Und das glaube ich dir nicht. Man sieht ja auf welche Themen du anspringst.

Was sagst du denn zu dem Fall Lüdge?


Um die Kinder kümmert sich das Jugendamt,da muss du keine Sorge haben.

Was wäre wenn dein Kind was getan hätte, wärst du dann immer noch dafür?

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Jana287 am 09.07.2019, 13:14 Uhr

Wenn mein Sohn mit 12 Jahren eine 18 jährige geistig Behinderte quält und vergewaltigt oder sich an einer solchen Tat beteiligt, wäre ich befremdet, wenn er ungestraft einfach weiter zur Schule geht und ich lediglich ein Gespräch mit dem Jugendamt führen muss. Ich bin gar nicht sicher, ob ich ihn dann zu Hause haben wollte.

Aber es ist ja sinnlos, was wir diskutieren. Was immer ich schreibe, im Zweifel verkündest Du einfach, dass Du mir nicht glaubst.

Nochmal meine Frage: hätte die Schlagzeile gelautet: " 2 Zwölfjährige und 3 Vierzehnjährige aus Dessau vergewaltigen und quälen eine geistig behinderte Migrantin " würden dann hier auch Meinungen kommen wie // sind ja noch Kinder // konnten ja nicht abschätzen was sie tun // das Elternhaus kann da gar nichts dafür // Unschuldsvermutung, sind ja erstmal nur Verdächtige // das ist halt die Gruppendynamik // ach das machen ja nicht nur Deutsche, das gibt's in jedem Land // das gab's auch früher schon // die Gesellschaft ist schuld, weil wir es mit Zwangsprostitution vorleben . Total abwegig oder? ( Die Dessauer mögen mir mein Beispiel vergeben. )

Und zum Fall Lügde. Dieser Sachverhalt trifft mich so sehr, dass ich gar keine Meinung dazu formulieren kann. Würde ich hier schreiben, was ich den Tätern wünsche, würde mein User gesperrt. Ich bin sehr dafür, nicht nur die Strafmündigkeit auf 10 zu senken, sondern Straftaten generell stärker zu ahnden und höhere Strafen auszusprechen. Aber bei uns haperts ja nicht nur an Polizisten, sondern die Gerichte können aktuell die anhängigen Strafverfahren gar nicht abarbeiten bzw gibt's auch zu wenig Haftplätze. Aber das ist eine eigene Diskussion wert.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von kati1976 am 09.07.2019, 13:29 Uhr

Wenn du alle richtig lesen und verstehen würdest dann hättest Du mitbekommen das ich nichts zum Elternhaus gesagt habe.

Das die Kinder zur Schule gehen schreiben die Medien,wer weiß wieviel davon stimmt.

Solange es gegen Ausländer geht kannst du dich äußern zu Fällen mit deutschen aber nicht. Das sagt alles.

Wenn es deutsche gewesen wären die diese Tat begangen hätten wäre es genauso widerlich gewesen wie es jetzt ist. 12 jährige sind Kinder und ganz ungestraft wird alles nicht ausgehen.

Wenn man aber schon Kinder nach ihrem Namen verurteilt,ist das abartig und widerlich und das wollen Mütter sein.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Jana287 am 09.07.2019, 13:34 Uhr

Dann eben nicht sachlich.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von kati1976 am 09.07.2019, 13:47 Uhr

Was war denn nicht sachlich? Es ist so das du nur abgehst solange es im Ausländer geht


Hast du konkrete Beweise das diese Kinder wirklich zur Schule gehen? Bist du vor Ort das die es beurteilen kannst?

Ich finde die Tat abartig und widerlich und es ist egal ob es Deutsche oder Ausländer waren. Trotz allem sind 12 jährige Kinder und auch der Tat gar nicht bewusst. Ganz ohne Konsequenzen wird es auch für diese Kinder nicht ausgehen.


Findest du es etwa normal wir Mütter Kinder nach ihrem Vornamen verurteilen oder nach ihrem aussehen? Müssen alle schön blond und blauäugig sein damit es deutsche sind? Solche widerlichen, kranken und abartigen Aussagen kommen von Müttern!!! Da wächst doch in den Kinder die nächste Hass Generation ran.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Mehtab am 09.07.2019, 18:03 Uhr

"Bei den Familien der beiden zwölf Jahre alten Verdächtigen hatte sich am Montagvormittag das Jugendamt gemeldet und Unterstützung angeboten. Allerdings hatten die Familien die Hilfsangebote nicht angenommen. Dies teilte ein Stadtsprecher am Dienstag mit. Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt. Mitarbeiter des Jugendamts hätten den Familien dabei Hilfestellungen angeboten. Diese hätten sie jedoch abgelehnt. "Es obliegt der Verantwortung der Eltern, das anzunehmen", sagte der Sprecher."

Das Jugendamt kommt bei solchen Leuten nicht weiter. Da muss die Polizei ran und die Jugendlichen müssen nach dem Strafrecht behandelt werden.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Lollipups am 09.07.2019, 18:08 Uhr

Sollte individuell entschieden werden, WER WANN für WAS belangt wird.
12 Jährige, die ein Mädchen vergewaltigen, sollten defintiv eine angemessene Strafe erhalten. 12 Jährige, die ein Überraschungsei ausm Getränkemarkt mitgehen lassen, da sollte ein Auge zugedrückt werden. Natürlich sollten die Eltern dem Kind dann erklären, warum das nicht in Ordnung ist. Ich hab damals besagtes Ei aus einem Getränkemarkt mitgehen lassen und wurde von meiner Mutter dabei ertappt. Blöderweise hatte ich eine riesen Beule in meiner Jackentasche. Da gabs nen Anschiss und damit hat sich die Sache erledigt.
Also nicht jedes 12 Jährige Kind sollte belangt werden. In erster Linie ist zu klären, wie schwerwiegend das Vergehen ist.
Wenn ich weiter drüber nachdenke, dann ist es schon ganz schön krass, was die jungen Kerle da abgezogen haben.
Da frage ich mich ernsthaft, wie sowas zustande kommt. Wie man als Kind schon auf solche Gedanken kommen kann.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von kati1976 am 09.07.2019, 19:53 Uhr

Da würde ich als Jugendamt gar kein Nein zulassen. Zur Not müssen die Kinder dann aus DEN Familien raus.

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Re: Strafmündigkeit - in Ergänzung zu tread von unten

Antwort von Brummelmama am 09.07.2019, 22:54 Uhr

Ich bin entsetzt.....und wir haben genug Gesetze. Konsequentes Handeln von Jugendämtern und Behörden - das würde ich mir wünschen . Wenn ich mir vorstelle, mein Sohn hätte so eine Tat begangen....ich wüsste nicht, ob ich ihm die Hand reichen könnte. Diese Grausamkeiten furchtbar!

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