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Geschrieben von peekaboo am 19.02.2018, 13:26 Uhr

@ Shinead, wohl nicht immer... allerdings ist das hier bei Kinderlosen der Fall Siehe:

d) C stirbt und hinterlässt seine Ehefrau. Die Ehe war kinderlos, die Eltern des Ehemanns leben noch. Für die Ehe galt der gesetzliche Güterstand. In diesem Fall wird die Ehefrau Erbin zu 3/4, die Eltern des C erhalten je 1/8-Anteil.

Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner
Wer verheiratet ist, beerbt seinen Partner nach dem Gesetz nur selten als alleiniger Erbe, nämlich dann, wenn der verstorbene Partner keine Kinder hatte, seine Eltern und Großeltern bereits verstorben sind und er entweder keine Geschwister hatte oder diese und deren Abkömmlinge vorverstorben sind. In allen anderen Fällen wird der überlebende Ehepartner nur gemeinsam mit den Verwandten des verstorbenen Ehegatten Miterbe. Ehepaare, die vermeiden wollen, dass der überlebende Partner sich mit weiteren Erben auseinandersetzen muss und dadurch eventuell in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollten auf jeden Fall ein Testament errichten.

Beispiel: Eine junge Familie hat sich mit enormen finanziellen Anstrengungen und erheblichen Eigenleistungen ein eigenes Haus geschaffen, um für die geplanten Kinder ein schönes Zuhause zu haben und im Alter keine Miete zahlen zu müssen. Bevor der Kinderwunsch in Erfüllung geht, kommt der Ehemann bei einem Arbeitsunfall ums Leben. Nun erhält seine Frau drei Viertel des Erbes, die Eltern des Verstorbenen das andere Viertel. Die Ehefrau muss dann das als Sicherheit für das Alter gedachte Haus verkaufen, um den Eltern des verstorbenen Ehemannes den rechtmäßigen Anteil an dem Erbe auszubezahlen.

 
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