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Geschrieben von Mehtab am 19.02.2018, 10:24 Uhr

Nein, weil ich immer dachte, die gesetzliche Regelung würde schon passen,

nur jetzt habe ich gerade gesehen, dass die gesetzliche Regelung zwar passt, wenn nur einem von uns Elternteilen etwas passieren würde, denn dann würde der überlebende Elternteil 50 % und das Kind 50 % erben. Wenn jedoch, wie bei meiner Bekannten, plötzlich nicht nur ein Elternteil, sondern auch das Kind versterben würde, dann wären die Geschwister des Elternteils wieder erbberechtigt, wenn ich das richtig sehe. Also müssten wir eigentlich bestimmen, dass der Überlebende zu 100 % Alleinerbe wird.

Das ist alles sehr kompliziert, weil man eben nicht weiß, was die Zukunft bringt.

 
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