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Geschrieben von Mehtab am 19.02.2018, 22:15 Uhr

Der Ehepartner ist kein Verwandter ersten Grades!

Gut erklärt im obigen Zitat aus dem Finanztipp:

"Nach gesetzlichem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners erbt der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses – auch wenn nur ein Kind vorhanden ist. Sind außer ihm nur Verwandte der zweiten Ordnung aufzufinden, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte.

Meistens ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht sich der Erbteil des Ehegatten um ein Viertel, sodass er die Hälfte erbt, die nicht den Kindern zufällt."

 
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