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Geschrieben von shinead am 19.02.2018, 13:18 Uhr

Nein, weil ich immer dachte, die gesetzliche Regelung würde schon passen,

Eltern sind nicht in erster Ordnung erbberrechtig. Ist man also mit seinem Partner verheiratet, erbt man mit den Kindern zusammen alles. Die Nachfolgenden Ordnungen bekommen nichts.

Wie kommt es, dass Deine Bekannte die Eltern bzw. deren Erben auszahlen muss?

https://www.finanztip.de/erbfolge/

 
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