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Geschrieben von crisgon am 19.02.2018, 11:39 Uhr

Nein, weil ich immer dachte, die gesetzliche Regelung würde schon passen,

Der Fall deiner Bekannten ist besonders bitter- nicht nur verliert sie Mann und Kind, sondern darf nun die Hälfte des Vermögens des Verstorbenens an seinen Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, an die Geschwister abgeben.
Für solche Fälle ist der Berliner Testament am Besten geeignet- der verbliebene Ehegatte bekommt das gesamte Erbe.
Wir haben kein Testament und hoffen, dass nicht ein Elternteil samt beiden Kindern gleichzeitig verstirbt.
Eine Vorsorgevollmacht haben wir- dort wird bestimmt, wo die Kinder hingehen, falls uns was passiert.

 
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