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von Carolchen  am 07.12.2011, 16:15 Uhr

Sauer auf unsere Gemeinde :(

Hi! Soweit ich weiß darf die Gemeinde nur das vom Konto abbuchen, was Du beauftragst. Wenn sie etwas anderes einziehen sofort zurückbuchen lassen, Rücklastschriftgebühren und Überziehungszinsen müssten eigentlich zu deren Lasten gehen... Schau mal in die Kopie der Ermächtigung, was Du damals angegeben hast, was von welchem Konto abgeht.
LG Carolchen

 
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