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Geschrieben von guinan am 21.07.2012, 13:10 Uhr

Rechtliche Frage: Hat der Käufer eines handwerklichen Produktes

jedes Recht am Produkt (kunsthandwerkliches Dekorationsstück)?
-> Darf der Käufer das Produkt als eigene Kreation ausgeben, mit Bildern davon Werbung machen und es weiterverkaufen? Dies würde auch die Entfernung der Kennzeichnung des Herstellers und Anbringung einer eigenen Kennzeichnung bedeuten.

Diese Frage gilt eigentlich für Österreich, jedoch wäre die internationale Antwort auch interessant.

 
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