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Geschrieben von ursel66 am 28.11.2018, 18:22 Uhr

Ratlos

Mein Kind bekam Post vom Amtsgericht: Erbfall eingetreten. Vorerben haben ausgeschlagen.
Ist väterlicherseits und die Seite kenne ich kaum. Meine Schwiegereltern waren beide neu verheiratet und die Verstorbene wäre die 2. Ehefrau meines Schwiegervaters. (dem Namen nach). Wieso wäre mein Kind (sind nicht blutsverwandt) hier erbberechtigt?
Sie hatte 3 eigene Kinder und er (Opa) auch.
Mein Kind sollte das Erbe auch ausschlagen (nie Kontakt, absolut fremd), aber mich interessiert, wieso er überhaupt ins Spiel kommt?

 
32 Antworten:

Re: Ratlos

Antwort von IngeA am 28.11.2018, 18:28 Uhr

Das wird das Erbe des Opas sein, dass nach dem Tod seiner Ehefrau freigegeben wird.

LG Inge

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Re: Ratlos

Antwort von Ellert am 28.11.2018, 19:45 Uhr

huhu

wir haben im Umfeld einen Fall
da wird nachdem der eine ausgeschlagen hat ( Schulden) der nächste Erbe gesucht, wieder der nächste etc
Wenn vorher alle ausschlugen hat das sicher einen Grund
daher würde ich auch fürs Kind ausschlgen

dagmar

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Re: Ratlos

Antwort von fsw am 28.11.2018, 20:07 Uhr

Weil sie Jemanden suchen,der für evtl. Schulden aufkommt.

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Re: Ratlos

Antwort von Carmar am 28.11.2018, 20:17 Uhr

Die werden alle schon ausgeschlagen haben.
Dann ging die Suche über "dein Schwiegervater - dein Mann - s/dein Kind" weiter.
Nur meine Vermutung.

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Re: Ratlos

Antwort von stella_die_erste am 28.11.2018, 22:32 Uhr

"Vorerben haben ausgeschlagen" bedeutet in 99% der Fälle, außer Schulden ist nichts zu holen.

Daher mein Rat: Erbe auch ausschlagen :-)
Frist beachten!

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Re: Ratlos

Antwort von leaelk am 28.11.2018, 23:12 Uhr

Hallo,
die suchen JEDEN, der nur irgendwie in eine Erblinie passt!

Wir haben im Sommer das Erbe vom Opa ausgeschlagen und wurden bei der Ausschlagung befragt, ob wir weitere Verwandte zufälligerweise kennen und deren Adressen haben.

LG leaelk

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dumpfe Erinnerung

Antwort von Benedikte am 29.11.2018, 5:27 Uhr

vielleicht hatten die so ein Testament, wo der überlebende Ehepartner nur Vorerbe wird, also zunächst erbst, dann aber nach dessen ableben die Kinder der gestzlichen Erbfolge bedacht werden.

weiss nicht mehr, wie man das nennt, Berliner Testament vielleicht oder so?????

Dann wuerde nach dem Tode Deiner SiefSchwimu Dein Mann bzw der Vater des Kindes erben.

Ich meine- wie die anderen- dass vermutlich wegen negativer Erbmasse, Schulden, ausgeschlagen wurde. Meines Wissens kann man aber seine Erbschaft begrenzen auf Positiva.

Und- für die Beerdigung muessen Angehoerige auch aufkommen, die nicht erben.


Ansonsten, traurig, traurig. Ich muss jetzt nach Deinem Post wieder an meine Großeletrbn denken. Habe drei davon gekannt, die Omas sogar recht gut.

Benedikte

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von IngeA am 29.11.2018, 6:08 Uhr

Nein, man kann nicht nur Positiva erben. Ganz oder gar nicht.

https://www.anwaeltin-bramke.de/erbe-ausschlagen/

Und Vorsicht! Die Frist zur Ausschlagung beträgt nur 6 Wochen! Sonst gilt das Wrbe automatisch als angenommen.

LG Inge

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 29.11.2018, 7:00 Uhr

Beerdigung ist Sache der direkten Angehörigen, sie können aber hingehen und die Kosten vom Erben zurück verlangen.

Ob es sich lohnt zu erben kann man mittels eines Nachlassverwalters prüfen lassen.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 29.11.2018, 7:02 Uhr

Doch kann man wo schon. Man kann aber einen Nachlassverwalter prüfen lassen ob es sich lohnt. Wenn nicht, man aber trotzdem annehmen will wegen bestimmter Erinnerungsstücke, kann man durch eine Nachlassinsolvenz es hinbekommen das man erbt, für die Schulden aber nicht aufkommt. Macht aber kaum wer.

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Re: Schulden?

Antwort von cube am 29.11.2018, 8:39 Uhr

Ich hatte das selbst als Kind. Allerdings stand in dem Schreiben auch drin, dass das Erbe aus Schulden bestünde - meine Mutter hat für mich das Erbe natürlich ausgeschlagen.
Ich würde dir raten, nachzufragen, worum es sich beim Erbe handelt. Es können Schulden sein - es könnte aber auch irgendetwas anderes sein, woran die anderen Erben eben kein Interesse haben.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Salkinila am 29.11.2018, 10:38 Uhr

Man kann auch nach der 6-Wochen-Frist noch ausschlagen, aber das ist mit mehr Aufwand verbunden.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Jette87 am 29.11.2018, 11:49 Uhr

Natürlich wieder gaaaaaaanz simpel.

Man holt sich die Rosinchen raus und die Schulden bleiben außen vor. Die Gläubiger wären begeistert.

Schonmal was davon gehört, daß alles "wertvolle" ab Zeitpunkt des Todes Erbmasse ist und mit den Schulden verrechnet wird?


Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Erbe annehmen oder Ausschlagen.

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Re: Ratlos

Antwort von Jette87 am 29.11.2018, 11:54 Uhr

Das ist normal, wenn alle anderen Erben ausschlagen.

Allerdings war es bei uns so, daß wir am Gericht gleich gefragt wurden, wer die nächsten Erben nach uns wären und ob sie ggf. auch ausschlagen.
Da wir noch jemanden benennen konnten und auch wußten, daß diejenige ebenfalls ausschlägt, auch für ihre Kinder, wurde die Akte geschlossen nach einem kurzen Anruf dort durch den Herrn vom Gericht.

Da wurde gar keiner weiter angeschrieben.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von IngeA am 29.11.2018, 12:09 Uhr

So kenne ich es auch

Z. T. incl. versiegelter Wohnung, damit nicht noch jemand die Familienerbstücke rausholen kann.

LG Inge

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Jette87 am 29.11.2018, 12:19 Uhr

Genau SO.....

In unserem Fall gab es sogar ein geliehenes Auto. Weil der Verstorbene zZ. keines hatte. Sogar das Auto war futsch :( Erbmasse.

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Re: Ratlos

Antwort von Nenilein am 29.11.2018, 14:41 Uhr

Zwar etwas vorbei an der Frage, aber:
Unbedingt innerhalb der Frist ausschlagen (oder eben nicht)!

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Danke, sind etwas schlauer

Antwort von ursel66 am 01.12.2018, 13:15 Uhr

Das Gericht hat sich geirrt .... er kommt nicht in Frage, da Vater namentlich genannt wurde im Testament und ausgeschlagen hat. Dadurch rückt das Kind nicht automatisch nach.
Viel Aufregung um Nichts :-)

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Sicher???

Antwort von KKM am 01.12.2018, 14:42 Uhr

Hat der Vater für seine Kinder mit ausgeschlagen?
Kann er das alleine? Müsste nicht auch die Mutter des Kindes mit ausschlagen?

Im Bekanntenkreis haben beide Eltern für die minderjährigen Kinder und KÜNFTIGEN Kinder ausgeschlagen. Ich glaube, beide mussten unterschreiben....

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Re: Sicher???

Antwort von Jette87 am 01.12.2018, 16:31 Uhr

Klar rückt das Kind nach.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 01.12.2018, 19:08 Uhr

Nicht simpel, sondern einfach gesetzlich möglich. Nicht jeder mag wegen der finanziell wertlosen Lieblingskette der Oma auf das komplette Erbe verzichten müssen. Den wenn man das Erbe nicht annimmt darf man gar nichts nehmen, auch das nicht wertvolle. Oder wie gesagt man nutzt einen Nachlassverwalter und geht den Weg der Nachlassinsolvenz. Dann hat man wenigstens die Absicherung nur in Höhe des Erbes zur Kasse gebeten zu werden, nicht darüber hinaus.

Wenn man also keine Ahnung hat, einfach mal die Zeit nutzen und etwas für ein bisschen mehr Allgemeinwissen machen statt Halbwissen zu verteilen.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 01.12.2018, 19:09 Uhr

Kann ja keiner was dafür das ihr euch nicht informiert habt.

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Re: Danke, sind etwas schlauer

Antwort von Felica am 01.12.2018, 19:14 Uhr

Wenn der Vater ausschlägt, rückt das Kind nach. Außer die Geschwister oder Eltern des Vaters nehmen an. Haben wir bereits mehrmals durch. Es mussten immer alle Elternteile zusammen für die Kinder ausschlagen, selbst dann wenn noch nicht geboren. Auch dann ist das nur schwebend gültig bis das Familiengericht das bestätigt. Hier waren es teils 30 Personen und mehr die das machen mussten. Einer hat dann am Ende gesagt, er setzt einen Nachlassverwalter ein und durchläuft jetzt die Nachlassinsolvenz. Damit konnten die Teile ohne Wert behalten ohne gleich selbst Haus und Hof zu verlieren.

Ich würde sicherheitshalber mit dem Vater zusammen ausschlagen im Namen der Kinder. Kannst du direkt beim Amtsgericht machen oder beim Notar und kostet nicht viel.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von IngeA am 01.12.2018, 20:13 Uhr

Hast du da irgendwelche Links?

Ich finde im Netz nur, dass man nur ganz oder gar nicht ausschlagen kann, eine Sonderregelung gibt es für Ehepartner.

In meinem Fall musst ich mich nicht weiter informieren: Ich wusste dass der Erblasser überschuldet war und hatte ohnehin nichts was mich mit ihm oder seiner Familie großartig verbunden hätte.

LG Inge

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 01.12.2018, 21:21 Uhr

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/nachlassinsolvenz.html

Ist der erste. Google ansonsten mal nach Nachlassinsolvenz.

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grübel...

Antwort von ursel66 am 01.12.2018, 23:03 Uhr

Die Aussage der SB beim Amtsgericht war: sorry, mein Fehler! Namentliche Nennung, dann rückt das Kind NICHT nach! Nur bei gesetzlicher Erbfolge.
Aber: die leiblichen Kinder haben das Erbe angenommen, nur die nicht leiblichen (wurden beim Tod des Ehemannes - leiblicher Vater - ausgezahlt - evtl. eine notarielle Vereinbarung?) haben ausgeschlagen.
Mein Kind ist volljährig und ich bin nur noch beratend dabei.... wir haben aber einen Termin beim Amtsgericht und lassen uns dort beraten!

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von IngeA am 02.12.2018, 7:34 Uhr

Natürlich sollte man sich darüber informieren, v. a. auch wie hoch Positiva und Negativa einer Erbschaft sind. Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz kommen aber erst NACHDEM man die Erbschaft angetreten hat. Für die Erbschaft an sich gilt erst einmal immer noch: Ganz oder Gar nicht.

Natürlich kann man danach versuchen nicht ganz so tief in der Sch... zu sitzen. Nachlassverwaltung funktioniert nach deinem Link ja nur, wenn durch die Erbschaft die Gläubiger also bedient werden können. Ansonsten kommt es zur Nachlassinsolvenz. Und wenn sich da rausstellen sollte, dass im Erbe nicht genug Masse ist um die Kosten der Nachlassinsolvenz zuzulassen, gibt es keine Nachlassinsolvenz und du "darfst" Privatinsolvenz anmelden.

Jeder wie er will. Ich lasse lieber vorher prüfen anstatt nachher u. U. doof dazustehen.

LG Inge

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 02.12.2018, 8:35 Uhr

Du kannst es aber vorher nicht prüfen lassen oder nur eingeschränkt. Den um Zugriff auf banken usw zu bekommen brauchst du einen Erbschein. Du kannst dich also bestenfalls auf die Aussagen der Personen im nächsten Umfeld verlassen. Vor allen wenn kein enger Kontakt bestanden hat.

Ich kenne mindestens einen Fall da wurde das Erbe auch abgelehnt, der Verstorbene war hoch verschuldet - angeblich. Fakt war aber, der hatte zwar recht hohe Schulden, die waren aber abgedeckt durch eine Lebensversicherung. Wussten die Beteiligten aber nicht. Da der Mann ein extremer Geizhals war, hat er nur das gemacht und gezahlt was nötig war, überall gejammert wie schlecht es ihm doch ginge und das die Schulden ihnen auffressen würden. Lies sich teils sogar unterhalten von den Kindern weil er ja sonst nichts zu essen hätte. Am Ende wie gesagt wäre derjenige der es angenommen hätte mit einem netten Haus raus gegangen und einen schönen Batzen Bargeld den de Mann im Laufe der Jahre angespart hatte. Hätte locker gereicht um das etwas in die Jahre gekommene Haus zu sanieren. und dann gut zu verkaufen. Was ich nicht weiß ist, ob es am Ende nicht doch wen gab der sich nicht auf die Aussagen der Nachbarn und Kinder verlassen haben das es da außer Schulden nichts zu holen gibt. Das es die Lebensversicherung gab haben die nur durch Zufall später erfahren da war die Ausschlagung lange rechtsgültig.

Seitdem kann ich nur sagen, bei unsicherer Lage weil man den Verstorbenen nur wenig kennt, lieber erst einmal einen Nachlassverwalter einsetzen, also annehmen und prüfen lassen. Ausschlagen kann man danach immer noch.

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Re: grübel...

Antwort von Felica am 02.12.2018, 8:39 Uhr

Ist am sinnvollsten. gerade Erbrecht ist etwas wo viele Laien verhängnisvolle Fehler machen weil eben viel zu wenige sich da wirklich in der Materie auch nur etwas mehr auskennen. Zwischen annehmen und ausschlagen gibt es eben viel zu berücksichtigen, da sollte man den Fachmann ran lassen. Sonst zahlt man unter Umständen richtig viel Lehrgeld. habe ich in jungen Jahren auch, weil ich ausgeschlagen habe wo ich es hätte lieber nicht machen sollen. Weiß man aber eben erst später und damals erschien es richtig. Dabei ging es da nicht um Schulden. Hätte ich das damals nicht gemacht, könnte ich heute wen anders helfen, so sind mir die Hände gebunden und ich muss das ganze Unglück laufen lassen.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von IngeA am 02.12.2018, 8:52 Uhr

In dem Moment wo ich einen Erbschein beantrage habe ich automatisch das Erbe angenommen. Die Banken etc. sind sind nicht berechtigt einen Erbschein zu verlangen, sonst wäre es ja unmöglich den Nachlass zu prüfen. Sterbeurkunde und Familienstammbuch sind normalerweise ausreichend.

Ansonsten: Wenn ich die Erbschaft annehme und sich im Nachhinein herausstellt, dass die Informationen die ich einholen konnte nicht stimmen kann ich sowohl die Ausschlagung als auch die Annahme des Erbes anfechten. Im Zweifelsfalle von Banken, Gläubigern etc. alles schriftlich geben lassen, also auch wenn sie die Auskunft verweigern und aus welchem Grund.
Ein Anwalt kommt natürlich auch im Vorfeld meist weiter als eine Privatperson.

LG Inge

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von Felica am 02.12.2018, 11:27 Uhr

Nein, ohne Erbschein hast du keinen Zugriff auf ein Konto. Außer du hast eine Vollmacht die über den Tod hinaus geht. das was evtl so gerade eben noch geht ist das Kosten für die Beerdigung vom Konto abgehen. Google mal nach.

Solange das Habe überwiegt, kein Problem. Problematisch wird es wenn ein Schuldner das irgendwann spitz bekommt, dann kann es richtig kritisch werden nachzuweisen das man trotz nachträglicher Ausschlagung nichts vorm Erbe angenommen hat. Es kann im übrigen schon langen wenn man nur ein Teil aus dem Besitz des verstorbenen behält. Oder über dessen Habe und Gut verfügt hat. Wie will man da nachweisen das man das nicht gemacht hat?

Du kannst mir glauben. Wir haben das alles schon xmal durch. Wie gesagt, ältere Generation, hier stirbt alle paar Monate wer aus der Familie. Auch weiter entfernte da ein Familienzweig jetzt nach und nach ausstirbt. Teils weiß ich da inzwischen mehr wie der örtliche Notar den wir einmal zu Rate gezogen haben und der uns extrem teuer hätte kommen können. Der hatte nämlich vergessen das auch Kind ausschlagen muss, trotz Hinweis. Nur weil ich durch Zufall drauf gestoßen bin und beim Amtsgericht angefragt hatte, ist das rechtzeitig noch in die Wege geleitet worden. Also gehe ich seit dem direkt hier zur Rechtsberatung des Amtsgerichtes. ist deutlich hilfreicher und die weisen auch auf die Gefahren hin und wie wichtig es ist auch richtig auszuschlagen.

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Re: dumpfe Erinnerung

Antwort von IngeA am 02.12.2018, 12:48 Uhr

In der Zeit zwischen Testamentseröffnung oder in dem Fall Information des nächsten in der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten des Erblassers an den potentiellen Erben über. Der hat dann die Stellung eines Treuhändlers und daher auch Zugriff auf die Konten, wenn nicht jemand anderes mit der Vermögensverwaltung beauftragt ist. Dann bekommt man die Infos bei dem beauftragten Treuhändler.

Wenn man keine Infos bekommt: dokumentieren und Erbe annehmen, dann kann man ja immer noch anfechten. So würde ich aber immer nur mit Anwalt vorgehen.

LG Inge

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