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Geschrieben von Sille74 am 20.06.2021, 19:27 Uhr

Pflegegeld rückwirkend

Nein, dass nur rückwirkende Feststellung des höheren Pflegegrads ab Antragstellung "richtig" wäre, kann man so nicht sagen! Das muss nicht so sein. Das wäre dann eine Vollabhilfe des Widerspruchs und das Optimale und eigentlich ja auch das Angestrebte. Trotzdem kann natürlich die Pflegekasse aich so auf den Widerspruch wie hier, indem sie sagt: Pflegegrad 2 ab Antragstellung nein, aber neue ärztliche Unterlagen, das neuerliche Gutachten, also einfach (angeblich) neue Erkenntnisse, haben ergeben, ab April. Das kann man dann halt entweder so akzeptieren, weil man froh ist, überhaupt auf den höheren Pflegegrad gekommen zu sein oder eben nicht, dann muss man hlt gegen den späteren Zeitpunkt argumentieren ...

 
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