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Geschrieben von Sille74 am 19.06.2021, 16:01 Uhr

Pflegegeld rückwirkend

Das geht so oder so, jenachdem, ab wann die Pflegekasse die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 als erfüllt ansieht; hier halt aus irgendeinem Grund (nicht ganz unwahrscheinlich, weil sie dann kürzer zahlen muss ...) erst ab April ... Kommt öfter vor.

Ist das schon der Widerspruchsbescheid, der vom Widerspruchsausschuss erlassen wurde (da steht dann normalerweise fett Widerspruchsbescheid drauf und am Schluss muss die Rechtsbehelfsbelehrung sein, dass gegen diesem Bescheid Klage beim Sozialgericht xy eingelegt werden kann) oder kommt das Schreiben noch "ganz normal" von der Pflegekasse? Dann wäre das Schreiben als Teilabhilfebescheid werten.

Im ersteren Fall müsstet Ihr tatsächlich klagen, wenn Ihr mit Pflegegrad 2 erst ab April nicht einverstanden seid und in der Klagebegründung halt argumentieren, warum Ihr schon ab Antragstellung Pflegegrad 2 seht. Im zweiten Fall könnt Ihr das Ergebnis entweder akzeptieren. Dann wäre das Widerspruchsverfahren erledigt, es erginge kein Widerspruchsbescheid mehr und eine Klage wäre daher nicht möglich. Oder Ihr schreibt zurück, dass Ihr mit dem späten Zeitpunkt erst ab April für Pflegegrad 2 nicht einverstanden seid und Ihr bei der Auffassung bleibt, Pflegegrad 2 liege ab Antragstellung vor, und bittet um Vorlage an den Widerspruchsausschuss und Erlass eines Widerspruchsbescheids. Wenn der dann mommt, habt Ihr, falls nötig und gewollt, wieder die Klagemöglichkeit.

 
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