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Geschrieben von Sille74 am 21.06.2021, 17:43 Uhr

NEIN, nix definitiv! Das ist nicht automatisch und immer so ...

"..., weil uns für das weitere Procedere die Nerven mittlerweile fehlen."

Kann ich verstehen! Denn um evtl. - sicher ist das ja auch nicht - ein Ergebnis im eigenen Sinne zu bekommen, müsste man wohl in die Klage gehen. Der Widerspruchsbescheid fällt doch eher selten anders aus als der/die von der Leistungs- und Widerspruchsabteilung erlassenen Bescheide. Das Ärgerliche: genau darauf spekuliert halt die Krankenkasse, nämlich dass der Versicherte froh ist, überhaupt höher gekommen zu sein und entnervt aufgibt.

 
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